Bundestag verabschiedet Lieferkettengesetz
Die Verantwortung der Unternehmen soll sich nach dem Willen der Regierung künftig auf die gesamte Lieferkette erstrecken - abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Die Pflichten sollen durch die Unternehmen in ihrem eigenen Geschäftsbereich sowie ggü. ihren unmittelbaren Zulieferern umgesetzt werden. Mittelbare Zulieferer sollen ebenfalls einbezogen werden, sobald das Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen auf dieser Ebene "substantiierte Kenntnis" erhält.
Schutz vor Gesundheits- und Umweltgefahren
Das Gesetz soll auch konkretisieren, in welcher Form die Unternehmen ihre menschenrechtliche Sorgfaltspflicht erfüllen müssen. Diese beinhaltet etwa die Analyse menschenrechtlicher Risiken, das Ergreifen von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Schaffung von Beschwerdemöglichkeiten sowie die Pflicht zum Bericht über die Aktivitäten.
Auch der Umweltschutz ist im Entwurf des Gesetzes erfasst, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Zudem ist geplant, umweltbezogene Pflichten zu etablieren, die sich aus zwei internationalen Abkommen zum Schutz vor den Gesundheits- und Umweltgefahren durch Quecksilber und langlebige organische Schadstoffe ergeben.
Änderungen im Sozialausschuss
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte zuvor noch Änderungen am Entwurf vorgenommen. So sollen nun auch ausländische Unternehmen mit Zweigniederlassung oder Tochterunternehmen in Deutschland einbezogen werden. In die Mitarbeiterzahl werden ins Ausland entsandte Beschäftigte mit einbezogen.
Klargestellt wurde auch, dass Unternehmen für Menschenrechtsverletzungen nicht über die bestehenden Regelungen hinaus zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Umweltschutzbelange wurden durch Aspekte des Abfallhandels erweitert.