27.05.2024

Bürokratieabbau: Anhebung von Meldeschwellen im Kapital- und Zahlungsverkehr in der Außenwirtschaftsverordnung

Überflüssige bürokratische Bestimmungen gibt es auch in Rechtsverordnungen. Das BMJ hat deshalb einen Verordnungs-Entwurf zur Entlastung von Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung von Bürokratie erarbeitet. Wichtiger Bestandteil ist die Anhebung von Meldeschwellen im Kapital- und Zahlungsverkehr in der Außenwirtschaftsverordnung. Weitere Änderungen betreffen u.a. das Lebensmittelrecht.

Mit der Bürokratieentlastungsverordnung wird laut Bundesministerium der Justiz (BMJ) ein weiterer Baustein des Meseberger Bürokratieabbau-Programms umgesetzt. Auch mit diesen untergesetzlichen Maßnahmen soll für eine spürbare Entlastung der Wirtschaft gesorgt werden.

Insgesamt umfasst die Verordnung 25 Vorschläge, deren jährliche Entlastung für die Wirtschaft sich auf 22,6 Mio € beläuft. Das BMJ ist für die Verordnung koordinierend federführend zuständig. Die Beiträge kommen aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Bundesministerium für Digitales und Verkehr und Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Die Einzelmaßnahmen lassen sich folgenden Schwerpunkten zuordnen:
  • Abbau von Anzeige- und Mitteilungspflichten,
     
  • Maßnahmen zur Förderung der Digitalisierung,
     
  • weitere Verfahrenserleichterungen und Rechtsbereinigung.


Der größte Anteil mit rund 14,1 Mio. € pro Jahr entfällt auf die Anhebung von Meldeschwellen im Kapital- und Zahlungsverkehr in der Außenwirtschaftsverordnung. Eine Entlastung von rund 6 Mio. € pro Jahr für die Wirtschaft trägt die Umsetzung eines Vorschlages aus der Verbändeabfrage aus dem Jahr 2023 bei: Mit der Änderung im Lebensmittelrecht wird die elektronische Information über Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe ermöglicht.

Rechtsverordnungen können nur bei hinreichendem Sachzusammenhang mit einer Gesetzesänderung angepasst werden. Aufgrund des fehlenden Sachzusammenhangs war eine Änderung im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetz IV aus rechtsförmlichen Gründen nicht möglich.

Der Referentenentwurf wurde an die Länder und Verbände versendet und auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht. Die interessierten Kreise haben nun Gelegenheit, bis zum 21.6.2024 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen werden auf der Internetseite des BMJ veröffentlicht.

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BMJ PM Nr. 44 vom 24.5.2024
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