Datenschutz-Klagen gegen Facebook ("Scraping"): Kein automatischer Schadenersatzanspruch
OLG Oldenburg v. 16.4.2024 - 13 U 59/23 u.a.
Der Sachverhalt:
Anlass der Rechtsstreitigkeiten sind sog. "Scraping"-Fälle im Internet. Unbekannte hatten in einem technisch ausgeklügelten Verfahren zahlreiche Telefonnummern von Nutzerinnen und Nutzern der Plattform in Erfahrung gebracht und veröffentlicht. Die Kläger bringen vor, von diesem Vorfall betroffen zu sein. Sie führen unerwünschte Werbeanrufe und SMS (z.B. gefälschte Paketbenachrichtigungen) auf die Veröffentlichung ihrer Mobilfunknummer zurück. Die Klagen richten sich gegen die Betreiberin der Plattform und zielen auf die Zahlung von Schadensersatz aufgrund unzureichender Sicherung ihrer Daten ab.
Die LG wiesen die Klagen ab. Auch die Berufungen sind nun erfolglos geblieben (Aktenzeichen 13 U 59/23, 13 U 79/23 und 13 U 60/23).
Die Gründe:
Klagende müssen zusätzlich zu einem Datenschutzverstoß für ihren jeweiligen Einzelfall einen individuellen Schaden darlegen und beweisen. Für diesen Nachweis reicht es nicht aus, überhaupt von dem Datenleck betroffen zu sein. Vielmehr ist für jeden konkreten Einzelfall zu prüfen, ob die Befürchtung, die eigenen Daten könnten missbräuchlich von Dritten verwendet werden, tatsächlich begründet ist.
In den jetzt entschiedenen Fällen hatte der Senat deshalb das persönliche Erscheinen der Klägerinnen und Kläger angeordnet und sie in der mündlichen Verhandlung persönlich angehört. Die Aussagen waren für den Senat jedoch nicht ausreichend, um sich von einem individuellen Schaden zu überzeugen. Offen blieb auch, ob die unerwünschten Anrufe und SMS auf den Scraping-Vorfall oder auf eine mögliche anderweitige unbedachte Preisgabe persönlicher Daten im Internet zurückzuführen waren. Die Berufungen blieben daher erfolglos.
Mehr zum Thema:
Kurzbeitrag:
OLG Stuttgart: Kein Schadensersatz für Datenleck bei Facebook
Jan Pfeiffer, CR 2023, R138
Kurzbeitrag:
OLG Stuttgart zu Schadensersatzansprüchen wegen des Datenlecks bei Facebook (Scraping)
ZIP 2023, R5
Rechtsprechung:
Revisionszulassung in Facebook-Scraping-Fällen
OLG Hamm vom 21.12.2023 - 7 U 137/23
MDR 2024, 228
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OLG Oldenburg PM vom 19.4.2024
Anlass der Rechtsstreitigkeiten sind sog. "Scraping"-Fälle im Internet. Unbekannte hatten in einem technisch ausgeklügelten Verfahren zahlreiche Telefonnummern von Nutzerinnen und Nutzern der Plattform in Erfahrung gebracht und veröffentlicht. Die Kläger bringen vor, von diesem Vorfall betroffen zu sein. Sie führen unerwünschte Werbeanrufe und SMS (z.B. gefälschte Paketbenachrichtigungen) auf die Veröffentlichung ihrer Mobilfunknummer zurück. Die Klagen richten sich gegen die Betreiberin der Plattform und zielen auf die Zahlung von Schadensersatz aufgrund unzureichender Sicherung ihrer Daten ab.
Die LG wiesen die Klagen ab. Auch die Berufungen sind nun erfolglos geblieben (Aktenzeichen 13 U 59/23, 13 U 79/23 und 13 U 60/23).
Die Gründe:
Klagende müssen zusätzlich zu einem Datenschutzverstoß für ihren jeweiligen Einzelfall einen individuellen Schaden darlegen und beweisen. Für diesen Nachweis reicht es nicht aus, überhaupt von dem Datenleck betroffen zu sein. Vielmehr ist für jeden konkreten Einzelfall zu prüfen, ob die Befürchtung, die eigenen Daten könnten missbräuchlich von Dritten verwendet werden, tatsächlich begründet ist.
In den jetzt entschiedenen Fällen hatte der Senat deshalb das persönliche Erscheinen der Klägerinnen und Kläger angeordnet und sie in der mündlichen Verhandlung persönlich angehört. Die Aussagen waren für den Senat jedoch nicht ausreichend, um sich von einem individuellen Schaden zu überzeugen. Offen blieb auch, ob die unerwünschten Anrufe und SMS auf den Scraping-Vorfall oder auf eine mögliche anderweitige unbedachte Preisgabe persönlicher Daten im Internet zurückzuführen waren. Die Berufungen blieben daher erfolglos.
Kurzbeitrag:
OLG Stuttgart: Kein Schadensersatz für Datenleck bei Facebook
Jan Pfeiffer, CR 2023, R138
Kurzbeitrag:
OLG Stuttgart zu Schadensersatzansprüchen wegen des Datenlecks bei Facebook (Scraping)
ZIP 2023, R5
Rechtsprechung:
Revisionszulassung in Facebook-Scraping-Fällen
OLG Hamm vom 21.12.2023 - 7 U 137/23
MDR 2024, 228
Beratermodul IT-Recht:
Die perfekte Online-Ausstattung für das IT-Recht (DSGVO/BDSG). Stets auf dem aktuellsten Stand mit den Inhalten aller Ausgaben von Computer und Recht und IT-Rechtsberater sowie den Updates von Redeker, Handbuch der IT-Verträge. Ihr Vorteil: Bearbeiten Sie zahlreiche bewährte Formulare mit LAWLIFT! 4 Wochen gratis nutzen!