Datenschutzkonferenz: Beschluss zu Facebook Fanpages
Datenschutzkonferenz (DSK), 5.9.2018In ihrem Beschluss befasst sich die DSK nach ihrer Entschließung vom 6.6.2018 ein weiteres Mal mit dem rechtskonformen Betrieb von Facebook Fanpages. Seit dem Urteilsspruch des EuGH habe Facebook laut der DSK zwar einige Änderungen seiner Einstellungen (insb. bzgl. Cookies) vorgenommen, offizielle Verlautbarungen zur Gewährleistung der Rechtmäßigkeit des Fanpage-Betriebes gebe es aber nicht. Auch eine Vereinbarung für gemeinsam für die Verarbeitung Verantwortliche gemäß Art. 26 DSGVO wurde nicht vorgelegt.
Konsequenzen
Die DSK kommt zu dem Schluss, dass der Betrieb einer Fanpage, wie er derzeit noch von Facebook angeboten wird, rechtswidrig ist. Sie fordert, dass die gemeinsam Verantwortlichen die Rechtslage klarstellen und Informationsmöglichkeiten für betroffene Besucher einer Fanpage schaffen. Auch auf europäischer Ebene wirken die deutschen Datenschutzbehörden auf ein abgestimmtes Vorgehen gegenüber Facebook hin.
Zudem stellt die DSK im Beschluss einen Fragenkatalog bereit, welcher die für den rechtskonformen Betrieb einer Fanpage zu beachtenden Aspekte bündelt.
Linkhinweise:
Den Beschluss der DSK vom 5.9.2018 finden Sie hier.
Die Entschließung der DSK vom 6.6.2018 können Sie hier abrufen.
Zur Webseite der DSK gelangen Sie hier.