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EGMR, Urteile vom 19.10.2017 - 35030/13 und 71233/13In einem der zugrundeliegenden Verfahren ging es um die Klage eines deutschen Unternehmers. Er wandte sich gegen einen im Jahr 2001 in der New York Times veröffentlichten Artikel, in welchem ihm unter Nennung seines Namens Verbindungen zur organisierten Kriminalität in Russland zugeschrieben wurden und welcher seither online einsehbar ist. Die deutschen Gerichte entschieden im Rahmen einer Interessenabwägung zugunsten der New York Times, da das Informationsinteresse der Öffentlichkeit das Persönlichkeitsrecht des Klägers überwiege. Der EGMR bestätigte diese Entscheidungen.
Klage des Verlages Droemer Knaur
In einem Parallelverfahren war der Verlag Droemer Knaur dagegen vorgegangen, dass ihm die Nennung des Namens eines italienischen Gastwirts mit Verbindungen zur Mafia untersagt wurde. Auch hier entschieden die nationalen Gerichte und der EGMR zugunsten des Informationsinteresses.
Linkhinweise:
Eine Meldung des Verlags C.H.Beck zu den Urteilen des EGMR finden Sie hier.
Zu den Urteilen des EGMR (in englischer Sprache) gelangen Sie hier bzw. hier.