Einlagen deutscher Sparer künftig sicherer
Die finanzielle Ausstattung der Einlagensicherungssysteme soll verbessert werden. Sie haben innerhalb von zehn Jahren ein Mindestvermögen i.H.v. 0,8 Prozent der gedeckten Einlagen anzusparen. Weiterhin wird der Schutz der Einleger verbessert durch
- eine Verkürzung der Auszahlungsfrist im Entschädigungsfall von derzeit 20 auf sieben Arbeitstage,
- einen erhöhten Schutzumfang für besonders schutzbedürftige Einlagen von bis zu 500.000 € bei einer Bank (z.B. für Einlagen, die aus dem Verkauf einer Privatimmobile resultieren oder aufgrund sozialrechtlicher Ansprüche ausgezahlt werden); der Schutz besteht für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten nach Einzahlung,
- verbesserte Information des einzelnen Einlegers über die Einlagensicherung und
- eine grundsätzlich antragslose gesetzliche Entschädigung.
Der Gesetzentwurf sieht vor, das bestehende Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) aufzuspalten. Die bisherigen Regelungen für Anlegerentschädigung werden inhaltlich nicht geändert und künftig in einem reinen Anlegerentschädigungsgesetz fortgeführt. Das Einlagensicherungsgesetz kommt neu hinzu.
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