EMIR-Ausführungsgesetz: Bundeskabinett beschließt neue Regeln für den Derivatemarkt
Um eine angemessene Aufsicht zu gewährleisten, werden zudem Änderungen im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und in der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAGKostV) vorgenommen. Änderungen im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und dem Investmentgesetz (InvG) dienen der Erstreckung der Pflichten auf Versicherungsunternehmen, Kapitalanlagegesellschaften und Investmentaktiengesellschaften, die ebenfalls der EU-Verordnung unterfallen.
Das Börsengesetz (BörsG) wird schließlich um Vorschriften in Bezug auf die Gewährung des Zugangs zu Handelsplätzen und des Zugangs solcher Handelsplätze zu zentralen Gegenparteien ergänzt. Für eine reibungslose Vollziehbarkeit des Art. 48 der EU-Verordnung wird das Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung um flankierende Regelungen und Klarstellungen zur Durchführung dieser Verordnung ergänzt.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des BMF finden Sie den Entwurf des EMIR-Ausführungsgesetzes hier (pdf-Format).