11.10.2012

EMIR-Ausführungsgesetz: Bundeskabinett beschließt neue Regeln für den Derivatemarkt

Das Bundeskabinett hat am 10.10.2012 den Entwurf eines Ausführungsgesetzes zur sog. EMIR-Verordnung der EU beschlossen. Durch die Anpassung der Marktinfrastruktur (European Market Infrastructure Regulation - EMIR) soll der Handel mit außerbörslich gehandelten Wertpapierderivaten in geordnete Bahnen gelenkt werden.

Die Regelungen der EMIR-Verordnung gelten in den Mitgliedstaaten unmittelbar. Es sind aber Anpassungen des nationalen Rechts erforderlich. Mit dem EMIR-Ausführungsgesetz werden die zuständigen Behörden bestimmt (insbes. die BaFin), die der EU-Verordnung entgegenstehenden Vorschriften im Kreditwesengesetz geändert und die Bußgeldtatbestände erweitert, um Verstöße gegen die Pflichten aus der EU-Verordnung sanktionieren zu können.

Um eine angemessene Aufsicht zu gewährleisten, werden zudem Änderungen im Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und in der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAGKostV) vorgenommen. Änderungen im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und dem Investmentgesetz (InvG) dienen der Erstreckung der Pflichten auf Versicherungsunternehmen, Kapitalanlagegesellschaften und Investmentaktiengesellschaften, die ebenfalls der EU-Verordnung unterfallen.

Das Börsengesetz (BörsG) wird schließlich um Vorschriften in Bezug auf die Gewährung des Zugangs zu Handelsplätzen und des Zugangs solcher Handelsplätze zu zentralen Gegenparteien ergänzt. Für eine reibungslose Vollziehbarkeit des Art. 48 der EU-Verordnung wird das Einführungsgesetz zur Insolvenzordnung um flankierende Regelungen und Klarstellungen zur Durchführung dieser Verordnung ergänzt.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMF finden Sie den Entwurf des EMIR-Ausführungsgesetzes hier (pdf-Format).

BMF PM Nr. 63 vom 10.10.2012
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