ESMA veröffentlicht White List hinsichtlich "Acting in Concert"
Acting in Concert liegt nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) vor, wenn Aktionäre oder deren Tochterunternehmen ihr Verhalten in Bezug auf die Zielgesellschaft abstimmen, indem sie sich etwa über die Stimmrechtsausübung verständigen oder zur dauerhaften und erheblichen Änderung der unternehmerischen Ausrichtung der Zielgesellschaft zusammenwirken. Die BaFin begrüßt die veröffentlichte White List als wichtige Orientierungshilfe beim Verständnis der bestehenden Übernahmevorschriften. Eine Änderung der Rechtslage ist damit nicht verbunden.
BaFin PM vom 13.11.2013