20.10.2017

EU-Kommission: erster Bericht zur Überprüfung der Funktionsweise des EU-US Privacy Shield

Am 18.10.2017 hat die Europäische Kommission ihren ersten jährlichen Bericht zur Überprüfung des EU-US Privacy Shield im Hinblick auf die Gewährleistung eines angemessenen Datenschutzniveaus veröffentlicht. Das Ergebnis: der Datenschutzschild erfüllt seine Funktion, die Handhabung kann aber weiter verbessert werden.

Europäische Kommission, 18.10.2017
Datenschutzniveau wird gewahrt
Die Europäische Kommission berichtet in ihrem Papier, dass durch den Datenschutzschild ein angemessenes Datenschutzniveau bei der Übertragung personenbezogener Daten aus der EU an teilnehmende Unternehmen in den USA gegeben ist. Das in dem Abkommen vorgesehene Zertifizierungsverfahren für US-Unternehmen funktioniert und wurde für mehr als 2400 Unternehmen durchgeführt. Zudem wurden u.a. neue Beschwerde- und Rechtsdurchsetzungsverfahren eingerichtet und die Zusammenarbeit mit europäischen Datenschutzbehörden intensiviert.

Jährlicher Report vorgesehen
Die Europäische Kommission hatte bei Inkrafttreten des Abkommens im August 2016 angekündigt, dessen Funktionsweise jährlich zu überprüfen. Sie hat sich nun im September 2017 mit allen zuständigen US-Behörden beraten und Berichte von Unternehmen, NROs und unabhängigen EU-Datenschutzbehörden einfließen lassen.

Handlungsempfehlungen
Der Bericht enthält auch einige Empfehlungen zur Verbesserung der Handhabung des Datenschutzschilds. Beispielsweise soll die Einhaltung der Datenschutzverpflichtungen durch die beteiligten US-Unternehmen vom US-Handelsministerium regelmäßiger kontrolliert werden und die Zusammenarbeit zwischen allen mit dem Datenschutz befassten US- und EU-Behörden weiter ausgebaut werden.

Linkhinweise:
Die zugrundeliegende Pressemitteilung der Europäischen Kommission finden Sie hier.

Arbeitspapier und Bericht der Europäischen Kommission (in englischer Sprache) können Sie hier abrufen.

Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 18.10.2017
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