EU-Kommission: Fortschritte bei der Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet zu verzeichnen
Der Kodex beinhaltet insbesondere Verpflichtungen der Unternehmen, möglichst alle Meldungen zu illegalen Hasskommentaren innerhalb von 24 Stunden anhand der geltenden nationalen Vorschriften zu prüfen und notwendige Schritte wie die Löschung oder Sperrung der Inhalte einzuleiten.
Europäische Kommission - PressemitteilungDurch Übersendung von Meldungen illegaler Beiträge oder Anfragen zur Löschung bestimmter Inhalte an die beteiligten Unternehmen haben zivilgesellschaftliche Organisationen und öffentliche Einrichtungen aus 24 EU-Mitgliedsstaaten im vergangenen Jahr getestet, wie damit tatsächlich umgegangen wird. Die Aufzeichnung aller Reaktionen ist die Grundlage der am ersten Jahrestag des Verhaltenskodex veröffentlichten Bewertung.
Ergebnisse der Bewertung
Durch die Tests ließen sich verschiedene Fortschritte gegenüber einer ersten Bewertung im Dezember 2016 feststellen:
• In ca. 59% aller gemeldeten Fälle reagierten die Unternehmen mit einer Löschung des Inhalts oder Kommentars (Dezember 2016 ca. 28%).
• Ca. 51% aller Meldungen werden innerhalb von 24 Stunden bearbeitet (Dezember 2016 ca. 40%).
• Meldungen von Privatpersonen wie von Organisationen werden annähernd gleich behandelt.
Insgesamt konnte auch ein Ausbau der Meldesysteme, eine Erleichterung der Meldung illegaler Inhalte und eine verstärkte Zusammenarbeit der Unternehmen mit Organisationen der Zivilgesellschaft verzeichnet werden.
Hintergründe und Ziele
Die EU und ihre Mitgliedsstaaten haben sich die Ermöglichung und Förderung einer freien Meinungsäußerung im Internet zum Ziel gesetzt. Um die Grundwerte der Union stärker zu wahren und die Schaffung eines digitalen rechtsfreien Raums für Gewalt und Hetze zu unterbinden, hat die EU-Kommission in Umsetzung des Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und in Zusammenarbeit mit den vier IT-Unternehmen den Verhaltenskodex zur Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet erarbeitet. Alle Beteiligten haben diesen am 31. Mai 2016 angenommen.
Ausblick
Die EU-Kommission wird die Umsetzung der Verhaltensrichtlinien zusammen mit den nichtstaatlichen Organisationen (NGOs) weiter im Blick behalten. Insbesondere sollen die Kriterien einer Prüfung gemeldeter Inhalte transparenter gestaltet und Zahl und Inhalt der Rückmeldungen an meldende Nutzer verbessert werden.
Linkhinweise:
Die zugrundeliegende Pressemitteilung ist auf der Homepage der Europäischen Kommission veröffentlicht. Um direkt zum Volltext zu gelangen, klicken Sie bitte hier.
Ein Fact Sheet (in englischer Sprache) zum Verhaltenskodex für die Bekämpfung illegaler Hassreden im Internet finden Sie hier.