EU-Kommission genehmigt Änderung des Umstrukturierungsplans der Commerzbank
Vorgesehen ist, dass das Kerngeschäft der Eurohypo klar von ihren sonstigen Geschäftsbereichen getrennt wird. Nicht zum Kerngeschäft gehören die Staatsfinanzierung und Teile des gewerblichen Immobiliengeschäfts. Die Commerzbank wird die nicht zum Kerngeschäft zählenden Bereiche in eine vollkommen getrennte Umstrukturierungssparte ausgliedern, die diese Geschäftsbereiche geordnet abwickeln soll und keine neuen Geschäfte abschließen darf.
Einen kleinen Teil des gewerblichen Immobiliengeschäfts der Eurohypo darf die Commerzbank zusammen mit ihrem eigenen Geschäft in vier Kernländern (Deutschland, Frankreich, Polen und das Vereinigte Königreich) weiterführen. Diese Geschäftstätigkeit wird bis Ende 2013 auf 25 Mrd. € reduziert und darf diesen Umfang bis Ende 2015 nicht überschreiten. Die Erfüllung der Verpflichtungen wird von einem unabhängigen Treuhänder überwacht.
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