03.04.2012

EU-Kommission genehmigt Änderung des Umstrukturierungsplans der Commerzbank

Die EU-Kommission hat den Plan, einen Großteil des Geschäfts der Eurohypo innerhalb der Bilanz der Commerzbank abzuwickeln, genehmigt. Die Commerzbank war ursprünglich im Rahmen des Umstrukturierungsplans ihrer größten Tochtergesellschaft die Verpflichtung eingegangen, diese bis Ende 2014 zu verkaufen.

Zwischenzeitlich hatte sich jedoch herausgestellt, dass die Eurohypo wegen ihres großen Kapitalbedarfs und ihrer umfangreichen Risikopositionen bei Staatsanleihen nicht verkauft werden kann. Daher schlugen die deutschen Behörden vor, stattdessen einen Großteil des Geschäfts der Eurohypo innerhalb der Bilanz der Commerzbank abzuwickeln und das Übernahmeverbot bis März 2014 zu verlängern. Die Kommission kam nun zu dem Ergebnis, dass dieser Alternativvorschlag mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht, insbes. weil unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.

Vorgesehen ist, dass das Kerngeschäft der Eurohypo klar von ihren sonstigen Geschäftsbereichen getrennt wird. Nicht zum Kerngeschäft gehören die Staatsfinanzierung und Teile des gewerblichen Immobiliengeschäfts. Die Commerzbank wird die nicht zum Kerngeschäft zählenden Bereiche in eine vollkommen getrennte Umstrukturierungssparte ausgliedern, die diese Geschäftsbereiche geordnet abwickeln soll und keine neuen Geschäfte abschließen darf.

Einen kleinen Teil des gewerblichen Immobiliengeschäfts der Eurohypo darf die Commerzbank zusammen mit ihrem eigenen Geschäft in vier Kernländern (Deutschland, Frankreich, Polen und das Vereinigte Königreich) weiterführen. Diese Geschäftstätigkeit wird bis Ende 2013 auf 25 Mrd. € reduziert und darf diesen Umfang bis Ende 2015 nicht überschreiten. Die Erfüllung der Verpflichtungen wird von einem unabhängigen Treuhänder überwacht.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie die ausführliche Pressemitteilung mit weiterführenden Links hier.

EU-Kommission PM vom 30.3.2012
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