20.12.2011

EU-Kommission genehmigt Zerschlagung der WestLB

Die EU-Kommission hat am 20.12.2011 die Zerschlagung der Westdeutschen Landesbank (WestLB) nach den EU-Beihilfenvorschriften genehmigt. Dies wird zur Veräußerung und letztendlich zur Abwicklung des Bankgeschäfts der WestLB führen.

Nach dem von Deutschland mit Zustimmung der Anteilseigner vorgelegten Umstrukturierungsplan werden die sog. Verbundbank-Tätigkeiten ausgegliedert und in einer Verbundbank zusammengefasst. Am 30.6.2012 werden alle nicht auf die Verbundbank übertragenen bzw. nicht veräußerten Vermögenswerte und Verbindlichkeiten auf die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) übertragen. Nach dem 30.6.2012 wird die WestLB keine neuen Bankgeschäfte mehr tätigen und in eine Serviceplattform mit einem Abwicklungsvehikel umgewandelt, das auf die EAA übertragene oder von der EAA abgesicherte verbleibende Positionen hält.

Hintergrund:
Die WestLB musste bereits vor der Finanzkrise 2008 gerettet werden. Sie erhielt einen Risikoschirm von 5 Mrd. € sowie eine Kapitalzuführung von 3 Mrd. € und übertrug toxische, wertgeminderte und nichtstrategische Vermögenswerte zu einem um 11 Mrd. € über ihrem Marktwert liegenden Wert auf eine Abwicklungsanstalt. Die Abwicklungskosten werden auf 4,65 Mrd. € bis 5,85 Mrd. € veranschlagt. Sie werden von der Bank, den derzeitigen Eigentümern und dem von der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) verwalteten Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) getragen werden. Im Dezember 2011 gab die Trägerversammlung der Helaba grünes Licht für die Übernahme der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der WestLB-Sparkassensparte, die in der sog. "Verbundbank" zusammengefasst sind.

EU-Kommission PM vom 20.12.2011
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