EU-Kommission mit Aktionsplan zum Online-Glücksspiel
Neben dem Schutz Minderjähriger vor Glücksspielen besteht auch eine Verantwortung gegenüber denjenigen Bürgern und Familien, die bereits unter den Folgen der Spielsucht zu leiden hatten. Dafür werden wirksame Behandlungs- und Präventionsverfahren benötigt. Ein weiteres Ziel ist die Prävention und Abschreckung von Betrug und Geldwäsche im Zusammenhang mit dem Online-Glücksspiel. Zur Bekämpfung von Spielmanipulationen im Zusammenhang mit Sportwetten will die Kommission einen rascheren Informationsaustausch, Mechanismen für Hinweisgeber (whistle-blowing) und insgesamt die Zusammenarbeit zwischen Interessenvertretern, Betreibern und Regulierungsbehörden fördern.
Konkret wird die Kommission folgende an die Mitgliedstaaten gerichtete Empfehlungen annehmen: 1.) gemeinsamer Verbraucherschutz, 2.) verantwortungsvolle Glücksspielwerbung und 3.) Prävention und Bekämpfung von Spielabsprachen in Zusammenhang mit Wetten. Weitere Maßnahmen sehen u.a. die Förderung des Benchmarking und der Prüfung von Werkzeugen der elterlichen Kontrolle, die Ausweitung des Geltungsbereichs der Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit zur Prävention von Spielabsprachen vor.
Hintergrund:
Die Mitteilung der Kommission ist eine Folgemaßnahme der Konsultation zum Grünbuch, die im vergangenen Jahr durchgeführt wurde. Eine erste Sitzung der Expertengruppe zusammen mit den Mitgliedstaaten ist für Dezember 2012 geplant; 2013 wird die Kommission eine Konferenz der Beteiligten ausrichten. Die Kommission wird die Durchführung des Aktionsplans und die in der gesamten EU erzielten Fortschritte zwei Jahre nach der Annahme dieser Mitteilung bewerten.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie die ausführliche Pressemitteilung mit weiterführenden Links hier. Direkt zur Mitteilung der EU-Kommission "Ein umfassender europäischer Rahmen für das Online-Glücksspiel", COM(2012) 596 v. 23.10.2012