EU-Kommission stoppt Sonderbehandlung deutscher Anbieter bei Mobilfunk-Zustellungsentgelten
In ihrem Vorschlag hält sich die BNetzA ausdrücklich nicht an die Berechnungsmethode für Mobilfunk-Zustellungsentgelte, die die Kommission in ihrer Zustellungsentgelte-Empfehlung von 2009 vorgegeben hatte. Diese Empfehlung ist Bestandteil des EU-Telekommunikationsrechts. Neben der Tatsache, dass die deutschen Verbraucher dadurch überhöhte Preise bezahlen, besteht auch die Gefahr, dass die Verbraucher in Ländern wie Portugal, Italien, Spanien und Griechenland am Ende die deutschen Mobilfunkbetreiber quersubventionieren.
In dem an die BNetzA verschickten Schreiben erläutert die Kommission, warum die im BNetzA-Vorschlag vorgesehenen neuen Entgelte gegen die Grundsätze und Ziele des EU-Telekommunikationsrechts verstoßen, wonach die Mitgliedstaaten den Wettbewerb und die Entwicklung des Binnenmarktes fördern und die Interessen der Verbraucher schützen müssen.
Hintergrund:
Ende Januar 2013 übermittelte die BNetzA der Kommission den Entwurf ihrer Pläne zur Regulierung des Mobilfunk-Zustellungsmarkts in Deutschland. Dieser Vorschlag umfasst auch eine Preiskontrollmethode mit dem nun gestoppten Berechnungsverfahren für Mobilfunk-Anrufzustellungsentgelte. Im Rahmen der neuen Befugnisse nach Art. 7a der Telekommunikationsrichtlinie wird die Kommission jetzt in enger Zusammenarbeit mit dem GEREK in den kommenden drei Monaten Gespräche mit der BNetzA darüber führen, wie der Vorschlag mit dem EU-Recht in Einklang gebracht werden kann. Für diesen Zeitraum wird die Umsetzung des Vorschlags ausgesetzt.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie die ausführliche Pressemitteilung mit weiterführenden Links hier.