EU-Kommission und EU-Verbraucherbehörden mahnen Airbnb wegen Verstößen gegen Verbraucherrecht
Europäische Kommission, 16.7.2018Ein Kritikpunkt der EU-Kommission betrifft die Darstellung von Preisen auf der Website des Unternehmens. Des Weiteren werden private und professionelle Unterbringungsanbieter nicht hinreichend gekennzeichnet. Dies verstößt laut den Behörden gegen die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken. Airbnb soll zukünftig auf der Website u.a. genauer angeben, welche Gesamtpreise einschließlich verbindlicher Gebühren und Abgaben den Verbraucher bei einer Buchung erwarten.
Anpassung der Geschäftsbedingungen
Zudem besteht im Hinblick auf die EU-Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln Verbesserungsbedarf bei den Airbnb-Geschäftsbedingungen. Diese sahen der EU-Kommission zufolge bisher z.B. vor, dass Airbnb einseitig ohne Information des Verbrauchers Bedingungen ändern oder bei Rechtsstreitigkeiten ein Gericht anrufen konnte, dass sich nicht im Wohnsitzstaat des Verbrauchers befand.
Airbnb hat nun bis Ende August 2018 Zeit, Lösungen für die Einhaltung des EU-Verbraucherrechts zu erarbeiten.
Hintergrund
Das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC), welches auf der EU-Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz basiert, hatte im Juni 2018 eine Bewertung der Geschäftspraktiken von Airbnb erstellt und war zu den beschriebenen Ergebnissen gelangt.
Linkhinweis
Die zugrundeliegende Pressemitteilung der Europäischen Kommission finden Sie hier.