22.09.2017

EU-Kommission: Verordnung über den freien Fluss nicht-personenbezogener Daten

Am 19.9.2017 hat die EU-Kommission in Brüssel einen Vorschlag für eine Verordnung über den freien Fluss nicht-personenbezogener Daten vorgestellt. Zusammen mit den europaweiten Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten sollen die Vorschriften zur Etablierung eines EU-Binnenmarktes für Datendienste beitragen.

Europäische Kommission, PM vom 19.9.2017
Die Kernpunkte
Die EU-Kommission beabsichtigt, mit der Verordnung einen einheitlichen Rahmen für den ungehinderten Fluss nicht-personenbezogener Daten zu bieten.

• Grundsatz des freien Flusses nicht-personenbezogener Daten: bestehende Datenlokalisierungsbeschränkungen sollen abgebaut und der grenzüberschreitende Datenverkehr vereinfacht werden.
• Datenverfügbarkeit für Behörden: alle Daten sollen für Behörden zu Kontroll- und Aufsichtszwecken verfügbar sein, unabhängig vom Ort ihrer Speicherung.
• Selbstregulierung: Cloud-Anbieter sollen zur Entwicklung von Verhaltenskodizes motiviert werden, um Hindernisse bei Anbieterwechsel oder Rückübertragungen von Daten zu vermeiden.
• Sicherheitsanforderungen: diese gelten grundsätzlich überall in der EU, unabhängig vom Ort der Datenspeicherung.
• Anlaufstellen: in jedem Mitgliedstaat soll es zentrale Anlaufstellen zur Koordination der Anwendung der Verordnung untereinander und mit der Kommission geben.

Die Ziele
Für besonders wichtig für die Weiterentwicklung des digitalen Binnenmarktes hält die EU-Kommission, dass die genannten Daten ungehindert über Grenzen und IT-Systeme hinweg bewegt werden können. Dies soll die Kosten für Datendienste (Datenspeicherung, Datenverarbeitung) erheblich senken und einen Anstieg des BIP der EU von bis zu 8 Milliarden Euro nach sich ziehen. Beispielsweise wird die grenzüberschreitende Tätigkeit von Unternehmen erleichtert, da eine doppelte Datenspeicherung nicht mehr nötig ist, und ein wettbewerbsorientierter Markt für sichere Cloud-Dienste geschaffen. Nicht zuletzt soll das Vertrauen der Bürger und Unternehmen in Dienstleister und Datendienste gestärkt werden.

Hintergrund
Der Verordnungs-Vorschlag ergeht in Fortführung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt der EU-Kommission und der Maßnahmen zur Schaffung einer europäischen Datenwirtschaft. Daneben soll er zur Erreichung der Ziele der Strategie für die Industriepolitik beitragen. Zudem stützt er sich auf die Überarbeitung des europäischen Interoperabilitätsrahmens.

Linkhinweis:
Zur zugrundeliegenden Pressemitteilung der EU-Kommission gelangen Sie hier.

Dort finden Sie u.a. auch ein Fact Sheet zum freien Fluss nicht-personenbezogener Daten und Fragen und Antworten zum Verordnungs-Vorschlag.

Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 19.9.2017 und Fact Sheet: der freie Fluss nicht personenbezogener Daten
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