EU-Kommission will Markenschutz stärken und die Verfahren vereinfachen
Die Reform stellt auf Folgendes ab:
- Straffung und Harmonisierung der Eintragungsverfahren, auch auf Ebene der Mitgliedstaaten, wobei das Gemeinschaftsmarkensystem als Benchmark herangezogen wird
- Modernisierung der bestehenden Vorschriften und Stärkung der Rechtssicherheit, indem veraltete Vorschriften geändert, Unklarheiten beseitigt und der Anwendungsbereich und die Grenzen des Markenrechts unter Berücksichtigung der umfassenden Rechtsprechung des EuGH genauer bestimmt werden
- Verbesserung der Instrumente zur Bekämpfung von Produktpiraterie im Fall von Waren, die das Gebiet der EU passieren
- Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den Markenämtern der Mitgliedstaaten und der EU-Agentur für Marken (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt, HABM), um die Verfahrensweisen besser aufeinander abzustimmen und die Entwicklung gemeinsamer Instrumente zu fördern
Das Reformpaket umfasst drei Initiativen:
- Neufassung der Richtlinie von 1989 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (als Richtlinie 2008/95/EG kodifiziert)
- Überarbeitung der Verordnung von 1994 über die Gemeinschaftsmarke (als Verordnung (EG) Nr. 207/2009 kodifiziert)
- Überarbeitung der Verordnung der Kommission von 1995 über die an das HABM zu entrichtenden Gebühren (Verordnung (EG) Nr. 2869/95)
Die Neufassung der Richtlinie und die Überarbeitung der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke sind Legislativvorschläge, die vom Europäischen Parlament und dem Rat im Mitentscheidungsverfahren anzunehmen sind. Bei der vorgeschlagenen Überarbeitung der Gebührenordnung kommt ein anderes Verfahren zum Tragen: Da die Gebührenordnung von der Kommission als Durchführungsrechtsakt erlassen wird, bedarf sie der vorherigen Zustimmung des zuständigen Ausschusses des HABM für Gebühren. Die erste Sitzung des Ausschusses ist noch vor der Sommerpause angesetzt, damit die geänderte Gebührenordnung vor Jahresende angenommen werden kann.
Linkhinweis:
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