17.04.2013

EU-Parlament beschließt Bankenreformpaket

Das EU-Parlament hat am 16.4.2013 das Reformpaket zur Stärkung von EU-Banken gebilligt. Inhalte der Reform, die am 1.1.2014 in Kraft treten soll, sind u.a. eine Höchstgrenze für Banker-Boni, die Einschränkung spekulativer Risiken, die Erhöhung der Mindesteigenkapitalanforderungen, eine verstärkte Bankenaufsicht sowie Erleichterungen der Kreditvergabe an kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Banker-Boni
Der Bonus soll künftig nicht höher als das Jahresgehalt ausfallen. Er kann aber auf die maximal doppelte Summe erhöht werden, wenn mindestens 66 Prozent der Aktionäre zustimmen. Sind weniger als die Hälfte der Aktien oder der entsprechenden Eigentumsrechte vertreten, müssen 75 Prozent der Aktionäre mit ja stimmen.

Eigenkapitalanforderungen
EU-Banken sollen in Zukunft mindestens 8 Prozent qualitativ gutes Kapital halten, davon knapp über die Hälfte hartes Kernkapital ("Tier 1" - eine besonders strenge Definition von Kernkapital). Dieses Kapital muss hinreichend liquid sein. Banken müssen einen "Kapitalerhaltungspuffer" einrichten, um Verluste auszugleichen und Kapital zu schützen, sowie einen "antizyklischen Kapitalpuffer", um sicherzustellen, dass sie in Zeiten wirtschaftlichen Wachstums eine ausreichende Kapitalbasis aufbauen.

Kreditvergabe
Um die Banken zu ermutigen, Darlehen an KMU zu vergeben, soll entsprechenden Forderungen ein geringeres Risikogewicht zugeordnet werden. Dies würde wiederum die Kapitalanforderungen an die Banken verringern und ihnen so mehr Spielraum für die Kreditvergabe an die Realwirtschaft geben.

Offenlegungs- und Aufsichtsregeln
Banken werden verpflichtet, Gewinne, Steuern und erhaltene staatliche Beihilfen pro Land offenzulegen, sowie den Umsatz und die Anzahl der Angestellten (ab 2014 gegenüber der EU-Kommission, ab 2015 gegenüber der Öffentlichkeit). Die Banken werden durch die zuständigen Behörden in den EU-Mitgliedstaaten beaufsichtigt, in Zusammenarbeit mit der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), deren Aufsichtsbefugnis erweitert wird.

Gesetzlicher Rahmen
Das Reformpaket besteht aus einer Eigenkapitalverordnung (CRR) und aus der vierten Auflage der Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV). Die CRR führt die ersten EU-weiten Aufsichtsvorschriften für alle Banken in den Mitgliedstaaten ein. Sie soll mit gewährleisten, dass die Basel III-Standards für Banken überall in der EU eingehalten werden. Die Richtlinie "CRD IV" gewährt den EU-Ländern eine flexiblere Handhabung, sowie das Recht, inländische Banken zu verpflichten, mehr Kapital als vorgeschrieben einzubehalten.

Weitere Schritte
Die neuen Vorschriften müssen vom EU-Ministerrat formell verabschiedet werden, um am 1.1.2014 in Kraft treten zu können.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des EU-Parlaments finden Sie die ausführliche Pressemitteilung mit weiterführenden Links hier.

EU-Parlament PM vom 16.4.2013
Zurück