12.03.2014

EU-Parlament verschärft Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche

Das EU-Parlament hat am 11.3.2014 neue Rechtsvorschriften zur Geldwäschebekämpfung verabschiedet, wonach die Endeigentümer von Unternehmen und Trusts in öffentlichen EU-Registern erkennbar gemacht werden sollen. Darüber hinaus verlangen die vorgeschlagenen Regeln von Banken, Rechnungsprüfern, Rechtsanwälten, Immobilienmaklern und Spielcasino-Betreibern mehr Wachsamkeit bei verdächtigen Geldtransfers ihrer Kunden.

Die geplanten Zentralregister wären miteinander verbunden und "öffentlich zugänglich, wenn sich die Person, die Zugang zu den Informationen beantragt, vorher über eine einfache Onlineregistrierung ausgewiesen hat". Die Parlamentarier haben zudem einige Bestimmungen zum Datenschutz eingefügt, um sicherzustellen, dass nur die Mindestangaben, die für die eindeutige Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten erforderlich sind, im Register enthalten sein müssen.

Nach den vorgeschlagenen Regeln müssten Banken und Finanzinstitutionen, aber auch Rechnungsprüfer, Rechtsanwälte, Buchhalter, Steuerberater und Immobilienmakler verdächtige Geldtransfers ihrer Kunden wachsamer beobachten. Spielcasinos wären ebenfalls betroffen, Glücksspieldienste mit geringerem Risiko könnten dagegen durch die Mitgliedstaaten von den Vorschriften ausgenommen werden. Der Richtlinienvorschlag enthält einen risikogestützten Ansatz, durch den die Mitgliedstaaten die für sie bestehenden Risiken von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung besser ermitteln, verstehen und mindern können. Auch die Neufassung der Geldtransfer-Verordnung wurde verabschiedet, um die grenzübergreifende Rückverfolgbarkeit von Auftraggebern und Zahlungsempfängern sowie ihren Vermögenswerten zu verbessern.

Weiterhin sollen politisch exponierten Personen innerhalb der EU, also Personen, "die in dem Mitgliedstaat wichtige öffentliche Ämter bekleiden oder mit solchen betraut wurden", verstärkt im Blick behalten werden. Wenn also etwa Staats- und Regierungschefs, Regierungsmitglieder oder Richter und Staatsanwälte risikoreiche Geschäfte tätigen, sollten angemessene Maßnahmen ergriffen werden, mit denen beispielsweise die Herkunft des Vermögens und die Herkunft der Gelder bestimmt werden kann, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung eingesetzt werden.

Das Parlament hat über den Gesetzentwurf in erster Lesung abgestimmt, um den bisher erreichten Kompromiss für das nächste Parlament festzuhalten. So haben die Abgeordneten die Möglichkeit, nach der Europawahl im Mai auf der Grundlage des bisher erreichten Ergebnisses weiterzuarbeiten, und nicht wieder von vorn zu beginnen.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des EU-Parlaments finden Sie die ausführliche Pressemitteilung mit weiterführenden Links hier.

EU-Parlament PM vom 11.3.2014
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