EU: Rat nimmt Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften über die Zivilluftfahrt an
Rat der Europäischen Union, 26.6.2018Laut der EU waren die Neuregelungen im Bereich der zivilen Luftfahrt notwendig, da der Luftverkehr in den nächsten 20 Jahren Schätzungen zufolge um 50 % zunehmen wird. Zudem soll der EU-Luftfahrtsektor durch angemessene und risikobasierte Vorschriften wettbewerbsfähiger und innovationsfreundlicher werden.
Zivile Drohnen
Die Verordnung enthält erstmals EU-weit verbindliche Regelungen zur Nutzung von Drohnen. Geregelt werden u.a. Sicherheit, Gefahrenabwehr, der Schutz der Privatsphäre und der Schutz von personenbezogenen Daten. Auch eine Meldepflicht für Drohnen-Betreiber wird eingeführt: Es ist eine Registrierung erforderlich, wenn die eigene Drohne bei einem Zusammenstoß mit einer Person mehr als 80 Joules kinetischer Energie übertragen kann.
Weitere konkrete Vorschriften zu Drohnen sollen von der EU in Zusammenarbeit mit der EASA erarbeitet werden.
Linkhinweise:
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Die zugrundeliegende Pressemitteilung des Rates finden Sie hier.
Die Verordnung zur Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Zivilluftfahrt können Sie hier abrufen.