EZB übernimmt Bankenaufsicht im Euroraum
Im Rahmen der neuen Bankenaufsicht erhält die EZB weitreichende Aufsichts- und Untersuchungsbefugnisse:
- Ausschließliche Zuständigkeit für die Erteilung der im EU-Recht geregelten Banklizenzen oder deren Entzug
- Beurteilung des Erwerbs von Beteiligungen von mindestens 10 Prozent
- Überwachung der Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen bei den von ihr unmittelbar beaufsichtigten Banken
- Möglichkeit der Festlegung von erhöhten Eigenkapitalanforderungen
- Möglichkeit der Verhängung von Geldbußen
- Frühzeitiges Intervenieren bei Fehlverhalten der Banken
- In begrenztem Rahmen Rechtssetzungsbefugnis im Bereich der Bankenaufsicht durch Erlass von Verordnungen und Veröffentlichung von Leitlinien oder Empfehlungen.
Um potenzielle Ziel- und Interessenskonflikte zwischen der Geldpolitik und der Bankenaufsicht - zukünftig sind nun beide Aufgabenfelder in der EZB angesiedelt - zu vermeiden, wird die Governance-Struktur der EZB erweitert. Zur Erfüllung ihrer neu übertragenen Aufgaben bekommt die EZB ein neues Aufsichtsgremium, das Supervisory Board. Es besteht aus Vertretern der EZB und der nationalen Aufsichtsbehörden. Unterstützt wird dieses von einem Lenkungsausschuss, der sich im Wesentlichen aus einem Teil der Mitglieder des Aufsichtsgremiums zusammensetzt.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des BMF finden Sie die Pressemitteilung mit einem Link zum Themenportal zur Europäischen Bankenunion hier.