Freies WLAN und Ende des Routerzwangs
Das zweite Gesetz zur Änderung des TMG, das sog. "WLAN-Gesetz", ist bereits am 27.7.2016 in Kraft getreten (Überblick & Dokumente des Gesetzgebungsverfahrens hier im CRonline Gesetzgebungsreport). Das Gesetz stellt klar, dass alle WLAN-Anbieter - sowohl private Betreiber wie auch geschäftsmäßige Anbieter wie Cafés, Hotels oder Bürgerämter - für Rechtsverletzungen von Nutzern ihres WLAN nicht schadensersatzpflichtig sind und sich auch nicht strafbar machen. Zusammen mit der Klarstellung zur Abschaffung der sog. Störerhaftung (keine Haftung der Anbieter auf Beseitigung und Unterlassen) soll das Gesetz dazu beitragen, WLAN-Betreibern die notwendige Rechtssicherheit zu verschaffen, um neue Geschäftsmodelle zu fördern und bestehende Geschäftsmodelle weiter auszubauen.