25.03.2013

Geldbuße für Microsoft wegen Nichteinhaltung der Verpflichtung zur Gewährleistung einer freien Browserwahl

Die EU-Kommission hat gegen das US-amerikanische Software-Unternehmen Microsoft eine Geldbuße i.H.v. 561 Mio. € verhängt. Hintergrund der Entscheidung ist die Tatsache, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung, Nutzern die problemlose Wahl ihres bevorzugten Webbrowsers über einen Auswahlbildschirm zu ermöglichen, nicht nachgekommen ist.

Im Dezember 2009 hatte die Kommission Verpflichtungen, die Microsoft angeboten hatte, um die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission bzgl. der Kopplung seines Webbrowsers Internet Explorer an sein marktbeherrschendes PC-Betriebssystem Windows auszuräumen, für Microsoft für bindend erklärt. Danach hatte sich Microsoft verpflichtet, im Europäischen Wirtschaftsraum fünf Jahre lang (also bis 2014) einen Auswahlbildschirm anzubieten, über den die Nutzer des Betriebssystems Windows über die Wahlmöglichkeiten informiert werden, damit sie unvoreingenommen entscheiden können, welche(n) Webbrowser sie zusätzlich zum oder auch anstelle des Internet Explorer von Microsoft installieren wollen.

In dem jetzt ergangenen Beschluss stellt die Kommission fest, dass Microsoft den Browser-Auswahlbildschirm bei seinem Windows 7 Service Pack 1 von Mai 2011 bis Juli 2012 nicht zur Verfügung gestellt hat. So haben 15 Mio. Windows-Nutzer in der EU den Auswahlbildschirm in diesem Zeitraum nicht in Anspruch nehmen können. Microsoft hat eingeräumt, dass der Auswahlbildschirm in diesem Zeitraum nicht angezeigt wurde. Als die Nichteinhaltung im Juli 2012 festgestellt und dokumentiert wurde, leitete die Kommission ein Verfahren ein. Vor der Annahme des Beschlusses hatte sie Microsoft im Oktober 2012 ihre Beschwerdepunkte übermittelt.

Bei der Berechnung der Geldbuße berücksichtigte die Kommission die Schwere und die Dauer des Verstoßes, die Notwendigkeit, die abschreckende Wirkung der Geldbuße zu gewährleisten und, als mildernden Umstand, die Tatsache, dass Microsoft mit der Kommission zusammengearbeitet und Informationen bereitgestellt hat, die der Kommission bei der effizienten Prüfung der Sache halfen.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie die ausführliche Pressemitteilung mit weiterführenden Links hier.

EU-Kommission PM vom 6.3.2013
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