Hinweise zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO
LfDI Sachsen-Anhalt, 9.8.2017Im Einzelnen geht das Papier auf folgende Aspekte ein:
• den Zweck des Verzeichnisses
• die Vorlage des Verzeichnisses
• die Form des Verzeichnisses
• die Aktualisierung
• Ausnahmetatbestände
• den Inhalt des Verzeichnisses im Hinblick auf Verantwortliche und Auftragsverarbeiter
Neben Erläuterungen der einzelnen Vorschriften werden Bezüge zu anderen Normen der DSGVO hergestellt und Anwendungsempfehlungen ausgesprochen.
Auslegungshilfen
Laut der Homepage des LfDI Sachsen-Anhalt kann das Papier speziell für Unternehmen und Vereine Hilfe bei der Umstellung von den Dokumentationspflichten nach dem BDSG auf das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach der DSGVO darstellen. Das Verzeichnis soll ab dem Geltungsbeginn der DSGVO als Nachweis für deren Einhaltung dienen.
Linkhinweise:
Die Hinweise zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO sind auf der Website des LfDI Sachsen-Anhalt veröffentlicht.
Direkt zu den Hinweisen gelangen Sie hier.