10.08.2017

Hinweise zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO

Am 9.8.2017 hat der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Bose ein Papier mit Erläuterungen zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, welches nach Art. 30 DSGVO ab dem 25.5.2018 von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern verpflichtend zu führen ist, veröffentlicht.

LfDI Sachsen-Anhalt, 9.8.2017
Die Themen:
Im Einzelnen geht das Papier auf folgende Aspekte ein:

• den Zweck des Verzeichnisses
• die Vorlage des Verzeichnisses
• die Form des Verzeichnisses
• die Aktualisierung
• Ausnahmetatbestände
• den Inhalt des Verzeichnisses im Hinblick auf Verantwortliche und Auftragsverarbeiter

Neben Erläuterungen der einzelnen Vorschriften werden Bezüge zu anderen Normen der DSGVO hergestellt und Anwendungsempfehlungen ausgesprochen.

Auslegungshilfen
Laut der Homepage des LfDI Sachsen-Anhalt kann das Papier speziell für Unternehmen und Vereine Hilfe bei der Umstellung von den Dokumentationspflichten nach dem BDSG auf das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach der DSGVO darstellen. Das Verzeichnis soll ab dem Geltungsbeginn der DSGVO als Nachweis für deren Einhaltung dienen.

Linkhinweise:
Die Hinweise zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO sind auf der Website des LfDI Sachsen-Anhalt veröffentlicht.

Direkt zu den Hinweisen gelangen Sie hier.

LfDI Sachsen-Anhalt online
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