Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen
Der Entwurf verfolgt zwei aufeinander aufbauende Ansätze:
- Zum einen schafft er die bislang nicht (oder kaum) vorhandenen Rechtsgrundlagen, die für eine koordinierte Insolvenzabwicklung im Konzernkontext benötigt werden. Hierzu gehören Verweisungs- und Gerichtsstandregelungen, die es ermöglichen, dass sämtliche Verfahren an einem Insolvenzgericht anhängig gemacht werden können. Für die Fälle, in denen Verfahren an mehreren Gerichten geführt werden oder in denen mehrere Verwalter bestellt worden sind, schafft der Entwurf Rechtsgrundlagen für die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltern und den Gerichten.
- Zum anderen geht der Entwurf mit der Schaffung eines Koordinationsverfahrens neue Wege. Das Koordinationsverfahren soll die Abstimmung der Einzelverfahren verbessern, ohne deren Selbständigkeit in Frage zu stellen. In seinem Rahmen soll eine Person als Koordinationsverwalter mit der Koordination der Einzelverfahren betraut werden. Seine Aufgabe besteht darin, Vorschläge für die abgestimmte Insolvenzverwaltung auszuarbeiten.
Der Entwurf fügt sich in das derzeit auf europäischer Ebene verhandelte Vorhaben zur Schaffung eines europäischen Konzerninsolvenzrechts ein. Er verfolgt dabei denselben Grundansatz wie der Vorschlag der EU-Kommission für konzernspezifische Regelungen in der Europäischen Insolvenzverordnung.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des BMJ finden Sie den Entwurf des Gesetzes zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen hier.