29.08.2012

Kabinett beschließt Leistungsschutzrecht für Presseverleger zum besseren Schutz von Presseerzeugnissen im Internet

Das Bundeskabinett hat am 29.8.2012 einen Gesetzentwurf zur Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger beschlossen. Das Leistungsschutzrecht für Online-Angebote soll Presseverlegern eine angemessene Teilhabe an den Gewinnen gewähren, die Suchmaschinenbetreiber und Anbieter von mit Suchmaschinen vergleichbaren Diensten erzielen, indem sie die Leistungen der Presseverleger nutzen.

Gewerbliche Suchmaschinenanbieter und gewerbliche Anbieter von Diensten, die Inhalte im Internet nach Art einer Suchmaschine aufbereiten, werden künftig für die Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen müssen. Damit sollen Presseverlage an den Gewinnen von Internet-Diensten beteiligt werden, die diese - mit der bisher unentgeltlichen - Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Sofern diese Anbieter keine Lizenz für die Nutzung erworben haben, können Presseverlage Unterlassung der Nutzung verlangen.

Die Zahlungspflicht beschränkt sich nach dem Gesetzentwurf auf die gewerblichen Anbieter von Suchmaschinen und gewerbliche News-Aggregatoren, die Inhalte entsprechend einer Suchmaschine aufbereiten. Die Neuregelung bedeutet damit keine Änderung der Nutzungsmöglichkeiten anderer Nutzer und für Verbraucher. Ihre Rechte und Interessen werden durch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger nicht berührt. Blogger, Unternehmen der sonstigen gewerblichen Wirtschaft, Rechtsanwaltskanzleien, Verbände, private und ehrenamtliche Nutzer, können auch in Zukunft online zugänglich gemachte Presseartikel nutzen.

Auch das Verlinken, Zitieren und das Lesen am Bildschirm bleiben wie bisher erlaubt. Der Informationsfluss im Internet soll durch das neue Gesetz daher nicht beeinträchtigt werden. Die Urheber der Presseartikel - also etwa Journalisten - sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts durch die Presseverleger erhalten.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten des BMJ finden Sie das Siebente Gesetz zur Änderung des UrhG hier (pdf-Dokument).

BMJ PM vom 29.8.2012
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