Kabinett beschließt Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie
Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf Pflichten für alle Verbraucherverträge vor, die unabhängig von der Vertriebsform gelten. Insbes. wird die Möglichkeit der Unternehmen eingeschränkt, von Verbrauchern Entgelte für die Nutzung bestimmter Zahlungsmittel (z.B. Kreditkarten) oder den Anruf bei einer Kundendienst-Hotline zu verlangen. Die Vorschriften sollen die Verbraucher davor schützen, dass ihnen bei der Erfüllung ihrer Zahlungspflicht oder bei Problemen mit der gekauften Ware hohe Kosten entstehen.
Die europaweite Angleichung der Rechtsvorschriften beseitigt Hindernisse und verringert Transaktionskosten für Unternehmer, die ihre Waren und Dienstleistungen grenzüberschreitend anbieten. Unternehmen können zukünftig auch ein europaweites Muster für die Widerrufsbelehrung benutzen. Schließlich erlischt das bislang "ewige" Widerrufsrecht bei unterlassener oder nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung zukünftig nach einem Jahr und 14 Tagen. Hierdurch erhalten Unternehmer mehr Rechts- und Planungssicherheit.
Der Gesetzentwurf wird nun über den Bundesrat dem Bundestag zur Beratung zugeleitet.
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung von Europarecht. Die Richtlinie 2011/83/EU des EU-Parlaments und des Rates vom 25.10.2011 über die Rechte der Verbraucher verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis zum 13.12.2013 die zur Umsetzung notwendigen Rechtsvorschriften zu erlassen. Ziele der Richtlinie sind ein hohes Verbraucherschutzniveau und ein besseres Funktionieren des Binnenmarkts für Geschäfte zwischen Unternehmern und Verbrauchern.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des BMJ finden Sie den Regierungsentwurf hier.