Kabinett bringt Änderung des Gesetzes über Bausparkassen auf den Weg
Der Entwurf sieht u.a. folgende Regelungen vor:
- Zur Stabilisierung und Stärkung ihrer Ertragslage soll es den Bausparkassen ermöglicht werden, verstärkt auch gewöhnliche Baudarlehen zu gewähren.
- Der bei den Bausparkassen gebildete Sonderposten "Fonds zur bauspartechnischen Absicherung" soll flexibler eingesetzt werden können und wird damit besser an die Herausforderungen des Niedrigzinsumfeldes angepasst.
- Vorbehaltlich der dafür erforderlichen Erlaubnis soll den Bausparkassen die Möglichkeit eingeräumt werden, Hypothekenpfandbriefe auszugeben. Auf diese Weise wird den Bausparkassen eine im Vergleich zu anderen Optionen günstigere Refinanzierungsmöglichkeit eröffnet, die mit ihrem Bauspargeschäft in engem wirtschaftlichen Zusammenhang steht.
- Die spezifischen Anforderungen an das Risikomanagement einer Bausparkasse werden erstmals in das Bausparkassengesetz aufgenommen und konkretisieren die Regelungen des Kreditwesengesetzes.
Die Risiken, die mit einer Ausweitung der Geschäftstätigkeit verbunden sein könnten, werden von den Bausparkassen und der Bausparkassenaufsicht streng beobachtet. Der Entwurf enthält keine Regelungen, die unmittelbare Auswirkungen auf bestehende Bausparverträge haben oder die Beendigung von laufenden Verträgen ermöglichen oder erleichtern. Nach dem Beschluss des Regierungsentwurfs im Bundeskabinett wird der Entwurf nun im Deutschen Bundestag und im Bundesrat beraten und könnte ggf. bereits zum Jahresende in Kraft treten.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des BMF finden Sie den Gesetzentwurf hier.