13.04.2011

Kartellvergleichsverfahren: EU-Kommission verhängt gegen Waschpulverhersteller Geldbußen von 315,2 Mio. €

Die EU-Kommission hat Procter & Gamble und Unilever wegen Bildung eines sich auf acht EU-Länder erstreckenden Kartells mit dem Unternehmen Henkel auf dem Markt für Haushaltswaschpulver mit Geldbußen von insgesamt 315,2 Mio. € belegt. Die Geldbußen der beiden Unternehmen wurden jeweils um 10 Prozent ermäßigt, weil beide die Kartellbeteiligung eingeräumt und somit zu einem rascheren Abschluss der Untersuchung beigetragen hatten; Henkel wurde die Geldbuße vollständig erlassen, da das Unternehmen die Kommission über das Kartell informiert hatte.

Bei den drei Kartellmitgliedern handelt es sich um die führenden Waschmittelhersteller in Europa. Das Kartell betraf Vollwaschmittelpulver für die Maschinenwäsche und verfolgte den Zweck, die Marktstellung der Kartellmitglieder zu stabilisieren und Preisabsprachen zu treffen, was einen Verstoß gegen Art. 101 AEUV und Art. 53 des EWR-Abkommens darstellt. Der Kommission liegen Beweise dafür vor, dass das Kartell mindestens von Januar 2002 bis März 2005 für Belgien, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Italien, die Niederlande, Portugal und Spanien bestand.

Personen oder Unternehmen, die von dem beschriebenen wettbewerbswidrigen Verhalten betroffen sind, können vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadenersatz klagen. Nach der Rechtsprechung des EuGH und der Verordnung 1/2003 des Rates sind Kommissionsbeschlüsse ein bindender Nachweis dafür, dass das Verhalten stattgefunden hat und rechtswidrig war.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie weitere Informationen hier.

EU-Kommission PM vom 13.4.2011
Zurück