Kartellvergleichsverfahren: EU-Kommission verhängt gegen Waschpulverhersteller Geldbußen von 315,2 Mio. €
Personen oder Unternehmen, die von dem beschriebenen wettbewerbswidrigen Verhalten betroffen sind, können vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadenersatz klagen. Nach der Rechtsprechung des EuGH und der Verordnung 1/2003 des Rates sind Kommissionsbeschlüsse ein bindender Nachweis dafür, dass das Verhalten stattgefunden hat und rechtswidrig war.
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