Keine Patentverletzung im "Puddingstreit"
LG Düsseldorf 20.11.2012, 4b O 141/12Die Antragstellerin führte unter der Marke "Dr. Oetker" im Jahr 2005 den Vanille-Schoko-Pudding "Paula" ein, bei dem zwei Puddingsorten in Form von Flecken innerhalb des Bechers verteilt sind. Der Pudding "Paula" ist nach der gleichnamigen Kunstfigur, einer Kuh, benannt, die im Mittelpunkt einer Werbemaßnahme für das Produkt steht und - eine große Sonnenbrille tragend - auch die Verpackung dominiert. Die Art der Vermischung der Schoko- und Vanillebestandteile des Puddings führt zu einem optischen Gesamteindruck, der an das Fell einer Kuh erinnert und die Farben der Kuh "Paula" aufgreift.
Die Antragsgegnerin stellt ebenfalls einen gefleckten Pudding, das Produkt "Flecki", her und liefert dieses seit 2011 an Aldi-Discountmärkte in NRW. Die Verpackung des Puddings zeigt das Bild einer weißen, eher hageren Kuh, die vor der Kulisse eines Bauernhofes abgebildet ist. Beide Produkte zeichnet eine kindgerechte Gestaltung aus.
Im März 2012 hatte die 14c Zivilkammer des LG bereits eine Verletzung des europäischen Designrechts (Gemeinschaftsgeschmacksmusters) und des Wettbewerbsrechts verneint. Im vorliegenden Fall wies die 4b Zivilkammer nun die patentrechtlichen Einwendungen der Antragstellerin ab. Ihr steht allerdings die Berufung zum OLG offen.
Die Gründe:
Weder der Pudding "Flecki" noch seine Herstellung sind patentverletzend.
Es bestehen bereits Zweifel daran, ob das Verfahren, nach dem "Flecki" hergestellt wird, optisch so schöne Flecken bildet, wie vom Patent bezweckt. Während "Paula" viele kleine, gezielt angeordnete Flecken zeigt, gehen bei "Flecki" diese nahezu in einem einzigen dicken Fleck auf. Grund hierfür sind die Unterschiede in den technischen Abläufen bei der Herstellung der beiden Nachspeisen.
Denn um die charakteristischen Flecken in der Puddingcreme zu erzeugen, werden die Auslaufdüsen beim Befüllen der Becher nach dem Patent mindestens zwei Mal unterbrochen und dabei um verschiedene Gradzahlen gedreht. Dagegen ist bei der Herstellung von "Flecki" allenfalls eine Dosierpause und innerhalb dieser Pause nur eine Drehung vorgesehen. Bei so gravierenden Unterschieden kann allerdings nicht von einer Patentverletzung gesprochen werden.