Kodexkommission beschließt Änderungen zur Vorstandsvergütung
Für den Aufsichtsrat börsennotierter Unternehmen selbst soll die Transparenz und Nachvollziehbarkeit seiner Entscheidung durch eine Ergänzung der bereits heute aufgeführten und zu berücksichtigenden Kriterien erhöht werden. So empfiehlt die Kommission, dass der Aufsichtsrat bei der Festlegung der Vorstandsvergütungsstruktur die Relation zwischen der Vorstandsvergütung und der Vergütung des oberen Führungskreises und der Belegschaft insgesamt auch in ihrer zeitlichen Entwicklung berücksichtigen soll (4.2.2 Abs. 2 S. 3). Diesbezüglich wird ebenfalls neu empfohlen, dass der Aufsichtsrat das jeweils angestrebte Altersversorgungsniveau für den Vorstand festlegt und den daraus abgeleiteten jährlichen sowie den langfristigen Aufwand für das Unternehmen berücksichtigt (4.2.3 Abs. 3).
Um die Vergleichbarkeit im Zeitvergleich und zu anderen Unternehmen für den Aufsichtsrat, aber auch für die breitere Öffentlichkeit zu verbessern, empfiehlt die Kommission, die wichtige zahlenmäßigen Innformationen zur Vorstandsvergütung einheitlich aufzubereiten und dazu die von ihr vorgeschlagenen Tabellen zu verwenden (4.2.5 Abs. 3 Satz 2). Die Kommission hatte dies ursprünglich als Anregung vorgeschlagen und nun zu einer Empfehlung hochgestuft.
Die in die vorgeschlagenen Tabellen aufzunehmenden Daten sind bereits in den Unternehmen verfügbar und werden in der einen oder anderen Form überwiegend auch schon veröffentlicht. Die Zusammenführung und Vereinheitlichung der Darstellung der Daten soll einen besseren Überblick und Vergleichbarkeit gewährleisten. Mit Blick auf einen möglichen organisatorischen Umstellungsaufwand werden die Empfehlungen zu Angaben im Vergütungsbericht und zur Verwendung der Tabellen bei den Unternehmen erst ab 2014 in Kraft treten.
Im Hinblick auf eine punktuelle Verschlankung und eine verbesserte Lesbarkeit des Kodex hat die Kodexkommission insgesamt sechs Empfehlungen sowie eine Anregung gestrichen. Bei ihren Änderungsvorschlägen hat die Kommission darauf geachtet, dass der Kodex auch in Zukunft seinen Auftrag in vollem Umfang erfüllen wird.
Linkhinweis:
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