Kommission genehmigt Förderung moderner Breitbandnetze in Bayern
Nach Ansicht der Kommission ist die Regelung transparent, da alle wichtigen Informationen über Projekte systematisch auf einem zentralen Onlineportal veröffentlicht werden. So werden alle Akteure der Breitbandversorgung kontinuierlich über die Förderprojekte informiert. Durch die verbindliche Konsultation der Bundesnetzagentur zu den wichtigsten Projektmerkmalen (z.B. Preise und Bedingungen für den Zugang auf Vorleistungsebene) wird ein weiterer Beitrag zur Einhaltung der Wettbewerbsvorschriften geleistet. Außerdem wird Deutschland alle geförderten Projekte genau kontrollieren.
EU-Kommission PM vom 20.11.2012
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