Kommission gibt Startschuss für neuen Innovationsindikator
Neu an dem vorgeschlagenen Indikator ist, dass er sich ausschließlich auf die Innovationsleistung bezieht. Damit ergänzt er den Innovationsanzeiger der Union (IUS) und den zusammenfassenden Innovationsindex (SII) (IP/13/270). Diese ermöglichen anhand eines umfassenden Katalogs von 24 Innovationsindikatoren unter Einbeziehung der eingesetzten Ressourcen, der Zwischenergebnisse und der Endergebnisse eine Bewertung der Innovation in den Mitgliedstaaten und der EU insgesamt.
Innovationsleistungen betreffen einen weiten Bereich und unterscheiden sich von Sektor zu Sektor. Der vorgeschlagene Indikator stützt sich auf vier Komponenten, die aufgrund ihrer politischen Bedeutung ausgewählt wurden:
- Technologische Innovation, gemessen anhand der Zahl der Patente.
- Beschäftigung in wissensintensiven Bereichen, gemessen als prozentualer Anteil an der Gesamtbeschäftigung.
- Wettbewerbsfähigkeit wissensintensiver Güter und Dienstleistungen In dieser Komponente werden der Beitrag der Handelsbilanz von High-Tech- und Medium-Tech-Produkten zur Gesamthandelsbilanz und der Beitrag der wissensintensiven Dienstleistungen zu den Gesamtexporten von Dienstleistungen zusammengefasst.
- Beschäftigung in wachstumsstarken Unternehmen der innovativen Sektoren.
Hintergrund
Die Strategie "Europa 2020" für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum stützt sich auf fünf Leitindikatoren. Einer dieser Indikatoren gibt Aufschluss über die Bedingungen für Forschung und Innovation (FuE), die durch eine Aufstockung der öffentlichen und privaten FuE-Investitionen auf einen Anteil von zusammengenommen 3 % des BIP verbessert werden sollen. Zur Ergänzung dieses Indikators für die FuE-Intensität beauftragte der Europäische Rat die Kommission mit der Entwicklung eines reinen Innovationsindikators.
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