26.07.2012

Kommission schlägt EU-weite Maßnahme zur Bekämpfung von Zinsmanipulationen vor

Die EU-Kommission hat Maßnahmen zur Bekämpfung von Marktmanipulationen eingeleitet und Änderungen an ihren ursprünglich im Oktober 2011 vorgelegten Vorschlägen für eine Verordnung und eine Richtlinie über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation angenommen. Die geänderten Vorschläge sind eine Reaktion auf den LIBOR-Skandal, bei dem Banken die von ihnen für das Interbankengeschäft geschätzten Zinssätze nicht korrekt angegeben hatten.

Mit den beschlossenen Änderungen wird die Manipulation von Benchmarks, einschließlich LIBOR und EURIBOR, offiziell verboten und zu einem Straftatbestand erklärt. Eine Benchmark ist ein Handelsindex oder ein veröffentlichter Wert, der durch Anwendung einer Formel auf den Wert eines oder mehrerer Basiswerte oder -preise (einschließlich geschätzter Preise, Zinssätze oder sonstiger Werte) oder auf Erhebungsdaten berechnet wird und auf den bei der Festsetzung des für ein Finanzinstrument zu entrichtenden Betrags Bezug genommen wird.

Der erste der beiden durch die Kommission geänderten Legislativvorschläge sieht folgende Änderungen an dem Vorschlag von Oktober 2011 für eine Verordnung über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation vor:

  • Erweiterung des Geltungsbereichs der vorgeschlagenen Verordnung durch die Einbeziehung von Benchmarks;
  • Ergänzung der Begriffsbestimmungen durch eine Definition des Begriffs "Benchmark" auf der Grundlage einer erweiterten Fassung der Definition des Vorschlags für eine Verordnung über Märkte für Finanzinstrumente (MiFIR), wobei auch Benchmarks wie Zinssätze oder Rohstoffpreise abgedeckt werden;
  • Ergänzung der Liste der als Straftat geltenden Marktmanipulationen durch den Straftatbestand der Manipulation der Benchmarks selbst bzw. des Versuchs einer solchen Manipulation;
  • Änderung der Erwägungsgründe, um die Erweiterung des Geltungsbereichs der Verordnung und des Straftatbestands der Marktmanipulation auf Benchmarks zu rechtfertigen.

Gleichzeitig hat die Kommission einen geänderten Vorschlag angenommen, mit dem der Vorschlag für eine Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen für Insider-Geschäfte und Marktmanipulation wie folgt geändert werden soll:

  • Ergänzung der Begriffsbestimmungen durch Definition des Begriffs "Benchmark";
  • Ergänzung der Liste der als Straftat geltenden Marktmanipulationen durch den Straftatbestand der Manipulation von Benchmarks;
  • Ergänzung der Liste der Straftatbestände "Anstiftung, Beihilfe und Versuch" durch entsprechende Verhaltensweisen in Bezug auf die Manipulation von Benchmarks.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie die ausführliche Pressemitteilung mit weiterführenden Links hier.

EU-Kommission PM vom 25.7.2012
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