Kommission schlägt neue Maßnahmen für besseren Einlagenschutz und geringere Risiken im Bankensektor vor
Eckpunkte
Die Europäische Einlagensicherung wird
- auf dem bestehenden System aufbauen, das sich aus den EU-rechtskonform eingerichteten nationalen Einlagensicherungssystemen zusammensetzt; der einzelne Einleger genießt weiterhin denselben Schutz (100 000 €);
- allmählich, Schritt für Schritt eingeführt;
- dem Bankensektor insgesamt keine zusätzlichen Kosten verursachen: Der Beitrag der Banken zum EDIS kann von deren Beiträgen zum nationalen Einlagensicherungssystem abgesetzt werden;
- risikogewichtet sein: Banken mit höheren Risiken müssen höhere Beiträge zahlen als risikoärmere Banken, was sich mit der schrittweisen Einführung des EDIS verstärkt. Diese Risikogewichtung greift von Anfang an;
- mit strengen Sicherheitsklauseln versehen: Der Versicherungsschutz wird z. B. nur für nationale Einlagensicherungssysteme gelten, die die EU-Vorschriften erfüllen bzw. nach EU-Recht eingerichtet werden;
- durch eine Mitteilung flankiert, in der Maßnahmen zur Verringerung der Risiken dargelegt werden, z. B. künftige Vorschläge, die sicherstellen sollen, dass die Risikopositionen der Banken in Anleihen einzelner Staaten angemessen verteilt werden;
- für Euro-Mitgliedstaaten, deren Banken gegenwärtig dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus unterliegen, Pflicht sein, aber anderen EU-Mitgliedstaaten, die sich der Bankenunion anschließen wollen, ebenfalls offenstehen.
Gleich zu Anfang würde ein Europäischer Einlagensicherungsfonds eingerichtet. Dieser wird direkt durch Beiträge der Banken finanziert, die den Risiken entsprechend angepasst werden. Die Verwaltung des Europäischen Einlagensicherungsfonds würde dem bestehenden Ausschuss für die einheitliche Abwicklung übertragen. Während der Einführung des EDIS und parallel zu den Arbeiten am betreffenden Legislativvorschlag wird die Kommission ein umfassendes Maßnahmenpaket vorantreiben, um die Risiken zu verringern und gleiche Bedingungen in der Bankenunion sicherzustellen.
Dies umfasst u.a. den Abbau von nationalen Wahlmöglichkeiten und Ermessensspielräumen bei der Anwendung der Aufsichtsvorschriften, die Harmonisierung der nationalen Einlagensicherungssysteme und eine stärkere Konvergenz des Insolvenzrechts gemäß dem Aktionsplan zur Kapitalmarktunion. Neben diesen Maßnahmen wird die Kommission darauf hinarbeiten, dass die Mitgliedstaaten die geltenden einschlägigen Rechtsvorschriften zur Gänze umsetzen, z.B. die Richtlinie über die Bankensanierung und -abwicklung (BRRD) und die Einlagensicherungsrichtlinie von 2014.
Linkhinweis:
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