Kommission teilt Großbanken Beschwerdepunkte hinsichtlich der mutmaßlichen Beteiligung an einem Euro-Zinsderivatekartell mit
Die Kommission hat Bedenken, dass sich die drei Banken an einer geheimen Absprache beteiligt haben könnten, um die übliche Preisgestaltung für diese Euro-Zinsderivate zu verzerren. Sollte sich der Verdacht erhärten, wäre dies ein Verstoß gegen Art. 101 AEUV und Art. 53 des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen untersagen.
Im Oktober 2011 hatte die Kommission unangekündigte Untersuchungen in den Geschäftsräumen mehrerer Banken durchgeführt. Im Zuge ihrer Prüfung verhängte die Kommission im Dezember 2013 gegen vier Banken, die im gleichen Sektor tätig sind, Geldbußen i.H.v. insgesamt 1,04 Mrd. €. Diese vier Banken hatten ihre Beteiligung an einem Kartell für Euro-Zinsderivate eingeräumt, so dass die Kommission den Fall abschließen konnte. Im Gegenzug wurden die Geldbußen um 10 Prozent verringert. Im März 2013 hat die Kommission ebenfalls gegen Crédit Agricole, HSBC und JPMorgan ein Verfahren eingeleitet, und die Prüfung wird im Rahmen des Standardkartellverfahrens (ohne Vergleich) fortgesetzt.
Hintergrund:
Die Mitteilung der Beschwerdepunkte ist ein förmlicher Schritt bei Untersuchungen der Kommission im Falle mutmaßlicher Verstöße gegen die EU-Vorschriften über wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen. Mit dieser Mitteilung setzt die Kommission die Parteien schriftlich von den gegen sie vorliegenden Beschwerdepunkten in Kenntnis. Die Unternehmen können daraufhin die Unterlagen in der Kommissionsakte einsehen, schriftlich Stellung nehmen und eine mündliche Anhörung beantragen, um vor Vertretern der Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden ihre Position darzulegen.
Wenn die Parteien ihre Verteidigungsrechte wahrgenommen haben und die Kommission dennoch zu dem Schluss kommt, dass hinreichende Beweise für eine Zuwiderhandlung vorliegen, kann sie einen Beschluss erlassen, mit dem sie die wettbewerbswidrige Verhaltensweise untersagt und gegen die betreffenden Unternehmen Geldbußen von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes verhängt.
Linkhinweis:
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