01.10.2015

Lacoste-Krokodil muss keine Kaimane neben sich dulden

Die Bekanntheit des Krokodils von Lacoste stellt ein mögliches Eintragungshindernis für Formen von Krokodilen oder Kaimanen in Bezug auf Lederwaren, Bekleidungsstücke und Schuhe dar (hier: Form eines Kaimans). Die breite Öffentlichkeit könnte glauben, dass die Waren mit den einander gegenüberstehenden Zeichen aus demselben Unternehmen oder aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen.

EuG 30.9.2015, T-364/13
Der Sachverhalt:
Im Jahr 2007 meldete die klagende polnische Gesellschaft Eugenia Mocek und Jadwiga Wenta KAJMAN (Mocek und Wenta) beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) ein Bildzeichen für verschiedene Waren und Dienstleistungen (u.a. Taschen, Bekleidungsstücke und Kissen für Tiere, Schuhe und Vermietung von Immobilien) als Gemeinschaftsmarke an. Das Zeichen ist eine vereinfachende zeichnerische Darstellung eines Kaimans im Profil mit gebogenem Schwanz. In der Mitte der Zeichnung ist die Buchstabenfolge "KAJMAN" eingearbeitet.

Die französische Gesellschaft Lacoste trat dieser Anmeldung entgegen, wobei sie sich auf eine ältere Gemeinschaftsmarke berief, deren Inhaberin sie ist. Es handelt sich dabei um das Firmenloge, ein ebenfalls im Profil dargestelltes Krokodil mit gleichfalls gebogenem Schwanz. Das HABM gab dem Widerspruch von Lacoste teilweise statt und lehnte die Eintragung des Zeichens von Mocek und Wenta für Lederwaren, Bekleidungsstücke und Schuhe ab. Mocek und Wenta klagte daraufhin auf Aufhebung der Entscheidung des HABM.

Das EuG wies die Klage ab. Gegen die Entscheidung des EuG kann innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Zustellung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim EuGH eingelegt werden.

Die Gründe:
Das HABM hat die Eintragung des Zeichens von Mocek und Wenta für Lederwaren, Bekleidungsstücke und Schuhe zu Recht abgelehnt.

Die Gefahr einer Verwechslung der einander gegenüberstehenden Zeichen besteht, wenn sie einen gewissen Grad an bildlicher, klanglicher und begrifflicher Ähnlichkeit aufweisen. Das HABM ist zu Recht zu dem Ergebnis gekommen, dass die einander gegenüberstehenden Zeichen nur eine geringe bildliche Ähnlichkeit aufweisen; beide bilden ein Reptil der Ordnung der Krokodile ab, zudem behält die breite Öffentlichkeit normalerweise nur ein unvollkommenes Bild einer Marke im Gedächtnis (hier: jeweils die Abbildung eines Reptils der Ordnung der Krokodile im Profil mit gebogenem Schwanz). Der klangliche Aspekt ist irrelevant, da die Marke von Lacoste, anders als die angemeldete Marke, keine Wortbestandteile enthält. Allerdings weisen die einander gegenüberstehenden Zeichen zumindest durchschnittliche begriffliche Ähnlichkeit auf, da die Bildbestandteile jedes dieser Zeichen begrifflich einem Reptil der Ordnung der Krokodile entsprechen.

Die geringe bildliche und die durchschnittliche begriffliche Ähnlichkeit der einander gegenüberstehenden Zeichen birgt dennoch die Gefahr einer Verwechslung der Zeichen in sich. Jedenfalls gilt dies für die drei Warenarten Lederwaren (insbesondere Taschen), Bekleidungsstücke und Schuhe, für die die Marke Lacoste zweifelsfrei durch Benutzung erhöhte Kennzeichnungskraft erlangt hat. Die breite Öffentlichkeit könnte glauben, dass die Waren mit den einander gegenüberstehenden Zeichen aus demselben Unternehmen oder aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen stammen. Insbesondere könnte die Abbildung des Kaimans von Mocek und Wenta als Variante der Abbildung des Krokodils von Lacoste wahrgenommen werden, da Letztere in der breiten Öffentlichkeit weithin bekannt ist.

Linkhinweis:

Für die auf den Webseiten des EuGH veröffentlichte Pressemitteilung klicken Sie bitte hier.

EuGH PM Nr. 109 vom 30.9.2015
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