10.06.2014

LVRG: Reformpaket zur Absicherung stabiler und fairer Leistungen für Lebensversicherte beschlossen

Die Bundesregierung hat am 4.6.2014 das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) beschlossen, mit dem die Leistungsfähigkeit der Lebensversicherungen in Deutschland gesichert und die Verbraucher geschützt werden sollen. Die Reform ist eine Reaktion auf die langandauernde Niedrigzinsphase, die viele Versicherungsunternehmen vor erhebliche Herausforderungen stellt.

Mit dem Gesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, dass die Versicherungsnehmer auch in Zukunft die ihnen zugesagten Leistungen aus ihren Lebensversicherungsverträgen erhalten. Ein Maßnahmenpaket soll dabei verhindern, dass Mittel aus den Versicherungsunternehmen abfließen, ohne dass dies ökonomisch gerechtfertigt ist. Durch folgende Maßnahmen sollen alle an einer Versicherung Beteiligte einen angemessenen Beitrag leisten:
  • Es werden Ausschüttungen der Versicherungsunternehmen an Aktionäre untersagt, wenn die Gefahr besteht, dass Garantiezusagen nicht erfüllt werden können.
  • Die Überschussbeteiligung der Versicherten in der Lebensversicherung wird angepasst, insbes. müssen die Versicherten künftig mit mindestens 90 Prozent (statt wie bislang 75 Prozent) an den Risikoüberschüssen beteiligt werden.
  • Die Handlungsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden sollen gestärkt werden, um problematischen Entwicklungen früher und effektiver zu begegnen.
  • Die Kostentransparenz der Versicherungsprodukte wird erhöht.
  • Der Höchstzillmersatz für die bilanzielle Anrechnung von Abschlusskosten wird gesenkt. So soll Druck ausgeübt werden, die Abschlusskosten zu senken.
  • Die Regelungen zur Beteiligung an den Bewertungsreserven werden angepasst, um sicherzustellen, dass alle Versicherten auf gerechte Art und Weise an den Bewertungsreserven beteiligt werden.
  • Die Ausschüttung von Bewertungsreserven an die ausscheidenden Versicherten wird begrenzt, soweit dies notwendig ist, um die den Bestandskunden zugesagten Garantien zu sichern.
  • Für das Neugeschäft wird ein niedrigerer Höchstrechnungszins von 1,25 Prozent festgelegt.

Linkhinweis:

  • Auf den Webseiten des BMF finden Sie den Entwurf des LVRG hier (pdf-Format).
  • Für weiterführende Informationen zum Reformpaket klicken Sie bitte hier.
BMF PM Nr. 26 vom 4.6.2014
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