Marke MACCOFFEE wegen zu großer Ähnlichkeit mit McDONALD"S nicht zugelassen
EuG 5.7.2016, T-518/13Das klagende Unternehmen Future Enterprises aus Singapur hatte im Jahr 2008 die Eintragung der Unionsmarke MACCOFFEE für Nahrungsmittel und Getränke beantragt. Dies ließ die EUIPO (Amt der EU für geistiges Eigentum, vormals HABM) auch zu. Das amerikanische Unternehmen McDonald"s beantragte daraufhin die Nichtigerklärung dieser Marke, wobei es sich auf seine ältere Unionswortmarke McDONALD"S und auf 12 andere Marken berief, die es für Schnellrestaurants innehabe und die die Wortelemente "Mc" oder "Mac" als Vorsilben enthielten. Im Jahr 2013 gab das EUIPO dem Antrag von McDonald"s unter Berücksichtigung der Bekanntheit der Marke McDONALD"S für Bewirtungsdienste und im Hinblick auf die Verknüpfung statt.
Der Kläger beantragte daraufhin, die Entscheidung des EUIPO aufzuheben. Das EuG wies die Klage ab und bestätigt die Entscheidung des EUIPO. Gegen die Entscheidung kann noch innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Zustellung ein auf Rechtsfragen beschränktes Rechtsmittel beim EuGH eingelegt werden.
Die Gründe:
Die Marke MACCOFFEE und die geschützten Marken von McDonald"s weisen eine gewisse Ähnlichkeit auf klanglicher und begrifflicher Ebene auf, die sich aus ihrem jeweils ersten Teil, also den Elementen "mac" und "mc", ergibt. Außerdem war der EUIPO zu recht davon ausgegangen, dass aufgrund der Kombination des Elements "mac" mit dem Namen eines Getränks in der Marke MACCOFFEE das maßgebliche Publikum diese Marke mit der Markenfamilie "Mc" von McDonald"s verbinden und gedanklich eine Verknüpfung zwischen den einander gegenüberstehenden Marken herstellen könnte. Das Element "mac" in MACCOFFEE wird als dem Anfangselement "mc" der Marken von McDonald"s identisch oder gleichwertig wahrgenommen. Außerdem ist die Struktur der Marke MACCOFFEE der Struktur der Marken der Markenfamilie "Mc" sehr ähnlich, die die Vorsilbe "Mc" mit einem Nahrungsmittel verbinden.
Trotz des Unterschieds zwischen den von den einander gegenüberstehenden Marken erfassten Waren und Dienstleistungen (Nahrungsmittel und Getränke für MACCOFFEE sowie Schnellrestaurants für McDonald"s) besteht wegen der zwischen ihnen engen Zusammenhänge gleichwohl eine gewisse Ähnlichkeit: Die für MACCOFFEE beanspruchten Nahrungsmittel können im Rahmen der Bewirtungsdienste von McDonald"s verwendet und angeboten werden. Einige der mit MACCOFFEE bezeichneten Nahrungsmittel, wie Speiseeis, Muffins, kalte und warme Sandwiches sind nicht einfache Zutaten, die Grundlage der in Schnellrestaurants servierten Speisen sind, sondern entsprechen den auf der Speisekarte dieser Restaurants angebotenen Waren als solchen. Schließlich zielen die betreffenden Nahrungsmittel und Bewirtungsdienste auf dieselben Verbraucherkreise ab.
Schließlich war die Analyse des EUIPO zu bestätigen, dass die Benutzung der Marke MACCOFFEE ohne rechtfertigenden Grund in unlauterer Weise die Wertschätzung der Marken von McDonald"s ausnutze. Es ist in der Tat sehr wahrscheinlich, dass MACCOFFEE an die Marke McDonald"s anknüpft, um von ihrer Anziehungskraft, ihrem Ruf und ihrem Ansehen zu profitieren und die wirtschaftlichen Anstrengungen von McDonald"s zur Schaffung und Aufrechterhaltung des Images seiner Marke ohne jede finanzielle Gegenleistung ausnutzt. Daher kann das maßgebliche Publikum beim Anblick der Marke MACCOFFEE, die auf Produkten angebracht ist, die eng mit denen von McDonald"s im Zusammenhang stehen, gedanklich eine Verknüpfung zwischen den einander gegenüberstehenden Marken herstellen und das Image der Marken von McDonald"s auf die von der Marke MACCOFFEE erfassten Waren übertragen.
Linkhinweis:
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