10.07.2014

Maßnahmenpaket zur europäischen Bankenunion auf den Weg gebracht

Die Bundesregierung hat am 9.7.2014 vier Gesetzentwürfe zur Umsetzung der europäischen Vereinbarungen zur Bankenunion beschlossen. Diese sind das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Bankenabwicklungsrichtlinie, das Gesetz zur Ratifizierung des intergouvernementalen Übereinkommens vom 21.5.2014, mit dem die national erhobenen Bankenabgaben auf den künftigen einheitlichen Abwicklungsfonds übertragen werden und die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge geregelt wird, sowie zwei Gesetzentwürfe, mit denen die Einführung des neuen ESM-Instruments der direkten Bankenrekapitalisierung umgesetzt wird.

Deutschland hat bereits in den letzten Jahren gesetzliche Regelungen zur Restrukturierung, Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten erlassen. Der vorliegende Gesetzentwurf fasst die bereits vorhandenen Regelungen zusammen und setzt die Vorgaben der neuen europäischen Abwicklungsrichtlinie um. Hierzu wird ein neues Gesetz geschaffen, das Gesetz zur Sanierung und Abwicklung von Instituten und Finanzgruppen (SAG). Zusätzlich zu den im nationalen Recht bereits vorhandenen Eingriffs- und Abwicklungsinstrumenten erhält die Abwicklungsbehörde insbes. das Recht, im Fall einer Abwicklung Eigentümer und Gläubiger eines Instituts unmittelbar finanziell zu beteiligen (sog. Bail-in-Instrument).

Nationale Abwicklungsbehörde wird zunächst die heutige Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) in Frankfurt. Damit sollen die Abwicklungsbefugnisse bei der FMSA gebündelt werden, wobei die BaFin und EZB als Aufsicht weiter das Recht haben, über die Schließung einer Bank zu entscheiden. Mittelfristig wird die Abwicklungsbehörde in die BaFin integriert.

Die Bankenunion sieht Übergangsfristen vor. Deshalb wird die Antragsfrist des deutschen Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) für neue Maßnahmen letztmalig um ein Jahr bis Ende 2015 verlängert. Damit erfüllt Deutschland seine Verantwortung im Sinne des Beschlusses zwischen den europäischen Finanzministern vom November 2013, für den Krisenfall nationale Letztsicherungen bereit zu halten. Durch das gleichzeitig in Kraft tretende Sanierungs- und Abwicklungsgesetz wird sichergestellt, dass vor einer staatlichen Rekapitalisierung stets die Anteilsinhaber und Gläubiger beteiligt werden können.

Die derzeit in Deutschland erhobene Bankenabgabe wird durch die Einführung einer neuen, den europäischen Vorgaben entsprechenden Bankenabgabe abgelöst. Die konkrete Ausgestaltung der Bankenabgabe wird bis Herbst auf europäischer Ebene geregelt werden. Die so erhobene Abgabe wird im Restrukturierungsfonds gesammelt, der ab 2016 mit dem Single Resolution Fund (SRF) ein europäischer Fonds sein wird und dazu dient, zukünftige Abwicklungsmaßnahmen mit zu finanzieren.

Zudem beinhaltet das Maßnahmenpaket zwei Gesetzentwürfe, die den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) betreffen. Bereits im Juni 2012 haben sich die Staats- und Regierungschefs der Eurozone darauf verständigt, das Instrumentarium des ESM um das Instrument der direkten Bankenrekapitalisierung zu erweitern. Dem ESM wird so ermöglicht, auf Antrag eines Mitgliedstaates und nach den bekannten Regeln des ESM Finanzhilfen auch direkt an Finanzinstitute auszugeben. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, um Krisen im Bankensektor eines Mitgliedstaates von den öffentlichen Haushalten zu entkoppeln.

Linkhinweis:

  • Auf den Webseiten des BMF finden Sie den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/59/EU zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und Änderung weiterer Richtlinien hier (pdf-Format).
  • Für den Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 21.5.2014 über die Übertragung von Beiträgen auf den einheitlichen Abwicklungsfonds und über die gemeinsame Nutzung dieser Beiträge klicken Sie bitte hier (pdf-Format).
  • Für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Finanzhilfeinstrumente nach Artikel 19 des Vertrags vom 2.2.2012 zur Einrichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus klicken Sie bitte hier (pdf-Format).
  • Für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des ESM-Finanzierungsgesetzes klicken Sie bitte hier (pdf-Format).
BMF PM Nr. 31 vom 9.7.2014
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