Mindeststandard des BSI zur Mitnutzung externer Cloud-Dienste
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, 5.7.2018Ein Externer Cloud-Dienst liegt nach der Definition des BSI vor, wenn im Rahmen von Cloud Computing erbrachte Dienstleistungen über Netzwerke und Anbieter der Wirtschaft außerhalb der öffentlichen Verwaltung des Bundes und der Länder erbracht werden. Eine Mitnutzung ist gegeben, wenn ein IT-Anwender einer Behörde einen solchen externen Cloud-Dienst beauftragt und für die Behörde im Gegensatz zur direkten Nutzung kein Vertragsverhältnis zum Cloud-Dienst-Anbieter besteht.
Zielsetzung
Der neue Mindeststandard soll laut BSI eine transparente Entscheidungsfindung im Vorfeld einer Mitnutzung externer Cloud-Dienste fördern. Die Behörden können sich so anhand von Bewertungskriterien im Hinblick auf den Schutzbedarf der zu verarbeitenden Daten für oder gegen eine Mitnutzung entscheiden. Neben dem Mindeststandard hat das BSI auch konkrete Umsetzungshinweise für IT-Sicherheitsbeauftragte etc. herausgegeben.
Linkhinweise:
Die zugrundliegende Pressemitteilung des BSI finden Sie hier.
Zum Mindeststandard für die Mitnutzung externer Cloud-Dienste gelangen Sie hier.