24.07.2018

Neue Vorschriften für Geldmarktfonds in Kraft getreten

Am 21.7.2018 sind die neuen EU-Vorschriften für Geldmarktfonds in Kraft getreten. Geldmarktfonds sind kurzfristige Anlagen, die von Anlegern zur Verwaltung ihrer überschüssigen Liquidität verwendet werden, oft als Alternative zu einem Bankkonto.

Während der letzten Finanzkrise erwiesen sich Geldmarktfonds unter angespannten Marktbedingungen als anfällig. EU-weit einheitliche Regeln und Aufsichtspraktiken sollen in Zukunft sicherstellen, dass Geldmarktfonds die Anleger jederzeit auszahlen können.

Das EU-Parlament und der Rat hatten vereinbart, Geldmarktfonds widerstandsfähiger zu machen und mögliche Ansteckungswege auf andere Finanzinstitute und das Finanzsystem zu begrenzen. Dies wird wiederum zu mehr finanzieller Stabilität in Europa beitragen. Alle Geldmarktfonds - auch jene, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung am 21.7.2017 tätig waren -, müssen bis zum 21.1.2019 nachweisen, dass sie die neuen Vorschriften einhalten.

Linkhinweis:

Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie weitere Informationen hier.

EU-Kommission PM vom 20.7.2018
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