Neue Vorschriften für Geldmarktfonds in Kraft getreten
Das EU-Parlament und der Rat hatten vereinbart, Geldmarktfonds widerstandsfähiger zu machen und mögliche Ansteckungswege auf andere Finanzinstitute und das Finanzsystem zu begrenzen. Dies wird wiederum zu mehr finanzieller Stabilität in Europa beitragen. Alle Geldmarktfonds - auch jene, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung am 21.7.2017 tätig waren -, müssen bis zum 21.1.2019 nachweisen, dass sie die neuen Vorschriften einhalten.
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