Neuer Rechtsrahmen für urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften
Neu sind die Regelungen für die unionsweite Vergabe von Nutzungsrechten an Musikwerken, die für Online-Musikangebote erforderlich sind, also etwa für Streamingdienste: Hier sollen Lizenz- und Verarbeitungszentren (sog. "Hubs") entstehen, die die für solche Musikangebote erforderlichen Rechte zentral lizenzieren.
Hinsichtlich der Privatkopievergütung ermöglicht das VGG die raschere Aufstellung von Tarifen für die Geräte- und Speichermedienvergütung, indem es die bisher bestehende Pflicht aufgibt, vor der Tarifaufstellung Verhandlungen über den Abschluss eines Gesamtvertrags zu führen. Gleichzeitig stellt das VGG ein neues, selbständiges Schiedsstellenverfahren zur Ermittlung der für die Vergütung relevanten Nutzung von Geräten und Speichermedien zur Verfügung.
Um berechtigte Ansprüche der Kreativen aus der Privatkopievergütung zusätzlich abzusichern, sieht der Gesetzentwurf die Möglichkeit einer Sicherheitsleistung vor. Diese kann von der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt angeordnet werden, die auch jetzt schon für bestimmte urheberrechtliche Streitigkeiten zuständig ist.
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