Online-Glücksspieler bekommt Verluste erstattet
OLG Braunschweig v. 23.2.2023 - 9 U 3/22
Der Sachverhalt:
Der klagende Online-Glücksspieler verlor in den Jahren 2018 und 2019 über 40.000 € bei Casino-Glücksspielen im Internet. Mit seiner Klage verlangt der Kläger vom Beklagten, dem in Malta ansässigen Glücksspiel-Veranstalter, die Erstattung des verlorenen Einsatzes.
Das LG gab der Klage statt. Die Berufung des Beklagten hatte vor dem OLG keinen Erfolg. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Revision zum BGH wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.
Die Gründe:
Die Rückforderung ist berechtigt. In Niedersachsen war es nach damaliger Gesetzeslage verboten, Online-Glücksspiele anzubieten. Der Spielvertrag mit dem Kläger ist deshalb nichtig. Der Kläger kann demzufolge seinen Spielverlust erstattet verlangen.
Eine abweichende Bewertung ergibt sich auch nicht durch den bloßen Hinweis in der Werbung oder auf der Homepage des Veranstalters, dass sich das Spielangebot nur an Einwohner Schleswig-Holsteins richtet. Denn daraus folgt nicht zwingend, dass die Glücksspielteilnahme für Teilnehmende anderer Bundesländer verboten ist. Im Übrigen hat der Beklagte auch nicht bewiesen, dass der in Braunschweig wohnende Kläger anderweitig von diesem Verbot Kenntnis erlangt hat. Als Beweis genügt es nicht, lediglich allgemein auf Berichte in den Medien zu verweisen, da der Kläger diese nicht zwangsläufig wahrgenommen haben muss und auch dazu nicht verpflichtet war.
Mehr zum Thema:
Kurzbeitrag:
OLG München: Rückforderung von Verlusten bei Online-Glücksspielen
Jan Pfeiffer, CR 2022, R138
Abrufbar auch im Beratermodul IT-Recht:
Die perfekte Online-Ausstattung für das IT-Recht (DSGVO/BDSG). Stets auf dem aktuellsten Stand mit den Inhalten aller Ausgaben von Computer und Recht und IT-Rechtsberater sowie den Updates von Redeker, Handbuch der IT-Verträge. Ihr Vorteil: Bearbeiten Sie zahlreiche bewährte Formulare mit LAWLIFT! 4 Wochen gratis nutzen!
OLG Braunschweig PM vom 28.2.2023
Der klagende Online-Glücksspieler verlor in den Jahren 2018 und 2019 über 40.000 € bei Casino-Glücksspielen im Internet. Mit seiner Klage verlangt der Kläger vom Beklagten, dem in Malta ansässigen Glücksspiel-Veranstalter, die Erstattung des verlorenen Einsatzes.
Das LG gab der Klage statt. Die Berufung des Beklagten hatte vor dem OLG keinen Erfolg. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Revision zum BGH wurde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen.
Die Gründe:
Die Rückforderung ist berechtigt. In Niedersachsen war es nach damaliger Gesetzeslage verboten, Online-Glücksspiele anzubieten. Der Spielvertrag mit dem Kläger ist deshalb nichtig. Der Kläger kann demzufolge seinen Spielverlust erstattet verlangen.
Eine abweichende Bewertung ergibt sich auch nicht durch den bloßen Hinweis in der Werbung oder auf der Homepage des Veranstalters, dass sich das Spielangebot nur an Einwohner Schleswig-Holsteins richtet. Denn daraus folgt nicht zwingend, dass die Glücksspielteilnahme für Teilnehmende anderer Bundesländer verboten ist. Im Übrigen hat der Beklagte auch nicht bewiesen, dass der in Braunschweig wohnende Kläger anderweitig von diesem Verbot Kenntnis erlangt hat. Als Beweis genügt es nicht, lediglich allgemein auf Berichte in den Medien zu verweisen, da der Kläger diese nicht zwangsläufig wahrgenommen haben muss und auch dazu nicht verpflichtet war.
Kurzbeitrag:
OLG München: Rückforderung von Verlusten bei Online-Glücksspielen
Jan Pfeiffer, CR 2022, R138
Abrufbar auch im Beratermodul IT-Recht:
Die perfekte Online-Ausstattung für das IT-Recht (DSGVO/BDSG). Stets auf dem aktuellsten Stand mit den Inhalten aller Ausgaben von Computer und Recht und IT-Rechtsberater sowie den Updates von Redeker, Handbuch der IT-Verträge. Ihr Vorteil: Bearbeiten Sie zahlreiche bewährte Formulare mit LAWLIFT! 4 Wochen gratis nutzen!