17.11.2023

Preisanpassungsklauseln in AGB führender Streaming-Anbieter unwirksam

Von Streaming-Anbietern in ihren AGB verwendete Preisanpassungsklauseln, in denen sie es sich vorbehalten, nach billigem Ermessen einseitig die Preise ihrer Abonnement-Angebote ändern zu können, um gestiegenen Gesamtkosten Rechnung zu tragen, sind unwirksam.

KG Berlin v. 15.11.2023 - 23 U 15/22 u.a.
Der Sachverhalt:
Die beiden Verfahren (23 U 15/22 und 23 U 112/22) betreffen Klagen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände gegen zwei führende Streaming-Anbieter wegen der Verwendung von Preisanpassungsklauseln in ihren AGB. Die Beklagten hatten es sich darin vorbehalten, nach billigem Ermessen einseitig die Preise ihrer Abonnement-Angebote ändern zu können, um gestiegenen Gesamtkosten Rechnung zu tragen. Der Kläger beantragte die Untersagung der Nutzung dieser Klauseln.

Das LG gab den Klagen statt und untersagte den Beklagten die weitere Nutzung der Preisanpassungsklauseln im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern. Die Berufungen der Beklagten hatten vor dem KG keinen Erfolg. Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen.

Die Gründe:
Es fehlt bereits an einem berechtigten Interesse der Beklagten, sich das einseitige Recht zur Preisanpassung vorzubehalten. Es ist den Beklagten ohne erheblichen Aufwand möglich, die Nutzer bei jeder Nutzung des Dienstes um Zustimmung zu einem erhöhten Preis zu ersuchen. Bei mangelnder Zustimmung steht es den Beklagten frei, das Vertragsverhältnis zu kündigen.

Überdies verstoßen die Klauseln gegen das für Preisanpassungsklauseln allgemein gültige Gebot der Reziprozität, da sich die Beklagten das Recht vorbehalten, die Preise zu erhöhen, wenn die Kosten steigen, sich aber nicht spiegelbildlich verpflichten, bei sinkenden Kosten die Preise zu ermäßigen.

Mehr zum Thema:

Aufsatz:
Preiserhöhung in der Inflation: Rechtliche Vorgaben für das Massengeschäft
Roman Jordans / Patrick Rösler, ZIP 2022, 1677

Beratermodul Zeitschriften Wirtschaftsrecht:
Jetzt neu: Führende Zeitschriften zum Wirtschaftsrecht, Aktienrecht, Gesellschaftsrecht und Versicherungsrecht stehen hier zur Online-Recherche bereit. Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO bei ausgewählten Zeitschriften (GmbHR, ZIP, VersR). Wann immer es zeitlich passt: Für Fachanwälte bietet das Beratermodul Beiträge zum Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat. 4 Wochen gratis nutzen!
KG Berlin PM Nr. 27 vom 15.11.2023
Zurück