Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie veröffentlicht
Ziele der Änderungsrichtlinie sind insbesondere:
- die bisherige Verpflichtung zur Veröffentlichung von Zwischenmitteilungen soll entfallen, um Kapitalmärkte insbesondere für kleine und mittlere Emittenten attraktiver zu machen,
- die Vorgaben im Hinblick auf die Meldung wesentlicher Unternehmensbeteiligungen soll weiter harmonisiert werden (im Fokus: die Erfassung von Barausgleichsderivaten und ähnlichen Instrumenten)
- die Möglichkeiten der Marktaufsichtsbehörden zur Durchsetzung der Transparenzvorgaben sollen gestärkt werden (u.a. wirksamere Sanktionen).
Zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie muss vor allem das WpHG sowie hierauf gestütztes Verordnungsrecht angepasst werden. Hinzu kommt damit zusammenhängender Änderungsbedarf u.a. im WpPG, KAGB, dem WpÜG sowie dem HGB. Neben der Transparenzrichtlinie enthält das Gesetz weitere punktuelle Änderungen zur Vereinfachung der Verwaltungspraxis, Klarstellung bestehender Regelungen sowie redaktionellen Anpassung. Weiterhin erfolgt eine Neuregelung des Erlaubnisverfahrens für die Tätigkeit als Zentralverwahrer im KWG in Umsetzung der Vorgaben der EU-Zentralverwahrer-Verordnung (EU) Nr. 909/2014.
Schriftliche Stellungnahmen zum Referentenentwurf können bis zum 14.3.2015 per E-Mail an das Referat VIIB5@bmf.bund.de gesendet werden.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des BMF finden Sie den Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Transparenzrichtlinien-Änderungsrichtlinie hier.