07.01.2015

Regierung beschließt Entlastung kleiner Unternehmen bei der Rechnungslegung und neue Berichtspflichten im Rohstoffsektor

Die Bundesregierung hat am 7.1.2015 den Entwurf für ein Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen. Mit dem vom BMJV vorgelegten Gesetzentwurf, sollen kleinere Unternehmen von Vorgaben der Rechnungslegung entlastet werden. Zudem sieht der Entwurf neue Berichtspflichten für bestimmte große Unternehmen des Rohstoffsektors über ihre Zahlungen an staatliche Stellen vor.

Kleinere Unternehmen sollen von bestimmten übermäßigen Anforderungen im Handelsbilanzrecht entlastet werden. Künftig sollen deutlich mehr Unternehmen als bisher Erleichterungen und Befreiungen von den Vorgaben der Rechnungslegung nutzen können. Für größere Unternehmen des Rohstoffsektors sollen neue Berichtspflichten eingeführt werden. Diese Unternehmen sollen künftig ihre Zahlungen an alle staatlichen Stellen weltweit offenlegen. Im Einzelnen sieht der Gesetzentwurf folgende Regelungen vor:
  • Ausweitung des Kreises der kleinen Kapitalgesellschaften durch erhebliche Anhebung der Schwellenwerte (Bilanzsumme und Umsatzerlöse) für die Abgrenzung kleiner und mittelgroßer Kapitalgesellschaften um die maximal möglichen ca. 20 Prozent (nunmehr: Bilanzsumme 6 Mio. €, Umsatzerlöse 12 Mio. €). Gleichzeitig werden die Schwellenwerte für die Abgrenzung mittelgroßer und großer Kapitalgesellschaften sowie für die Konzernrechnungslegung entsprechend den Richtlinienvorgaben auf 20 Mio. € (Bilanzsumme) und 40 Mio. € (Umsatzerlöse) leicht erhöht. Damit können künftig mehr Unternehmen als bisher die Erleichterungen für die jeweils kleinere Größenklasse nutzen.
  • Straffung und Harmonisierung der bilanzrechtlichen Vorgaben: Für kleine Kapitalgesellschaften wird der Katalog der Mindestangaben im Anhang zum Jahresabschluss reduziert.
  • Entlastung von Kleinstgenossenschaften: Für Genossenschaften, die zwei der drei Schwellenwerte (Bilanzsumme 350.000 €, Umsatzerlöse 700.000 €, im Jahresdurchschnitt 10 Beschäftigte) nicht überschreiten, werden die bereits für vergleichbare Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) bestehenden Erleichterungen eingeführt.
  • Neue Berichtspflichten im Rohstoffsektor: Erstmalig werden große Unternehmen, die Erdöl, Erdgas, Kohle, Salze oder Erze fördern, Steine oder Erden abbauen oder Holzeinschlag in Primärwäldern betreiben, verpflichtet, jährlich über ihre wesentlichen Zahlungen an staatliche Stellen zu berichten und die Berichte zu veröffentlichen. Erfasst werden alle Staaten, in denen große deutsche Kapitalgesellschaften selbst oder durch ihre Tochterunternehmen Rohstoffe gewinnen. Berichtspflichtig sind Kapitalgesellschaften, die "groß" im bilanzrechtlichen Sinne sind (zwei von drei Schwellenwerten überschritten - Bilanzsumme 20 Mio. €, Umsatzerlöse 40 Mio. €, 250 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt). Berichtspflichtig sind auch alle kapitalmarktorientierten (vor allem börsennotierten) Unternehmen. Die Berichte müssen erkennen lassen, welche Zahlungen das Unternehmen bzw. der Konzern an jede einzelne staatliche Stelle weltweit geleistet hat und auf welches Projekt und welchen Zahlungsgrund (z. B. Steuern oder Konzessionsgebühren) die Zahlung gestützt ist.
BMJV PM vom 7.1.2015
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