Regierung beschließt Gesetzentwurf zur KapMuG-Reform
Nach der Konzeption des KapMuG legt z.B. das LG, das über eine Klage wegen Anlegerschäden verhandelt, auf Antrag einer Partei Tatsachen- oder Rechtsfragen, die sich in mindestens zehn bereits erhobenen Einzelklagen gleichlautend stellen, dem jeweiligen OLG vor. In dem dann von einem gerichtlich ausgewählten Musterkläger unter Beteiligung aller übrigen Ausgangsparteien geführten Musterverfahren entscheidet das OLG einheitlich mit Bindungswirkung für alle individuellen Klagen.
Ziel der Reform ist es, das KapMuG innerhalb seines bisherigen Anwendungsbereichs zu einem sowohl für die Gerichte als auch die geschädigten Anleger effektiven Instrument bei der Bewältigung von Massenverfahren mit kapitalmarktrechtlichem Bezug fortzuentwickeln. Im Zuge dessen soll das KapMuG entfristet und dauerhaft etabliert werden.
Folgende Änderungen sind u.a. geplant:
- Verkürzung des Zeitraums von der Einzelklage vor dem LG bis zum Musterverfahren beim OLG - Anpassung gesetzlicher Fristen, weitere Konzentration von Zuständigkeiten und Verschlankung des Verfahrens bis zum einem Eröffnungsbeschluss des OLG.
- Stärkung der Stellung des OLG innerhalb des KapMuG-Systems; Formulierung der sich aus den Einzelklagen ergebenden Feststellungsziele für das Musterverfahren durch das OLG selbst.
- Reduzierung der Zahl der Verfahrensbeteiligten im Musterverfahren. Daher keine automatisches "Hineindrängen" mehr aller Einzelklagen in das Musterverfahren, die dessen Gegenstand betreffen. Parteien sollen künftig ihren Rechtsstreit unabhängig als Individualverfahren führen können, wenn sie nicht am Musterverfahren teilnehmen wollen.
- Die Gerichtsakten für Musterverfahren sollen schon vor Ablauf der für die Gerichte bis 1.1.2026 laufenden Regelfrist digital geführt werden müssen.
Linkhinweis:
Auf den Webseiten des BMJ finden Sie den Entwurf des Gesetzes hier.
Mehr zum Thema:
Aufsatz:
Der "Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes" - Überblick und erste Einschätzung
Dieter Hettenbach, WM 2024, 237
Beratermodul WM / WuB Wirtschafts- und Bankrecht:
WM und WuB in einem Modul: Die WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht informiert wöchentlich aktuell und umfassend im Rechtsprechungsteil über Urteile und Beschlüsse der Gerichte. Die WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht informieren monatlich aktuell und praxisbezogen kommentiert über alle wichtigen wirtschafts- und bankrechtlichen Entscheidungen. 4 Wochen gratis nutzen!