Regierung stellt Gesetzesvorhaben zur Förderung von Frauen in Führungspositionen vor
Die Zielvorgaben sind dabei sowohl für den Aufsichtsrat, als auch für den Vorstand und die obersten Management-Ebenen festzulegen. Für die etwa 3.500 betroffenen Unternehmen gilt insoweit, dass sie hinter ihren jetzigen Stand nicht zurückfallen und ihre Fortschritte regelmäßig veröffentlichen müssen.
Daneben ist im Öffentlichen Dienst vorgesehen, auch die gesetzlichen Regelungen für den Bundesdienst zu schärfen. Dazu werden das Bundesgleichstellungsgesetz von 2001 und das Bundesgremienbesetzungsgesetz von 1994 modernisiert und fortentwickelt. Unternehmen mit Bundesbeteiligung sollen mit gutem Beispiel vorangehen.
Das Gesetzesvorhaben soll noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden und 2015 in Kraft treten.
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