Rettungsschirm für Unternehmen: Regierung beschließt Wirtschaftsstabilisierungsfonds
- einen Garantierahmen von 400 Milliarden Euro, der Unternehmen dabei helfen soll, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren (Überbrückung von Liquiditätsengpässen)
- eine Kreditermächtigung über 100 Milliarden Euro zur Kapitalstärkung von Unternehmen (Rekapitalisierung)
- eine weitere Kreditermächtigung über 100 Milliarden Euro zur Refinanzierung der KfW-Sonderprogramme
Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wird der Bund je nach Bedarf zusätzliche Mittel am Kapitalmarkt aufnehmen. Dafür nutzt er seinen etablierten Marktzugang über die Deutsche Finanzagentur.
Adressiert werden Wirtschaftsunternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllen:
- eine Bilanzsumme von mehr als 43 Millionen Euro
- mehr als 50 Millionen Euro Umsatzerlöse sowie
- mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
Geprüft werden kann im Einzelfall auch die Beteiligung kleinerer Unternehmen, die für die kritische Infrastruktur wichtig sind.